Herkunftskennzeichnung loser Ware wird Pflicht
Im Bundesgesetzblatt wurde die Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung veröffentlicht. Damit ist nun klar, dass ab Februar 2024 bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eine Herkunftskennzeichnung erfolgen muss, auch bei loser Ware. Das gilt für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch.
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