Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung: Jetzt auch für Kleinbetriebe Pflicht
Auch Kleinbetriebe müssen die Ergebnisse ihrer Gefährdungsbeurteilungen und die festgelegten Maßnahmen dokumentieren und bei Betriebsprüfungen vorweisen. Die Sonderregelung für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten wurde am 25. Oktober 2013 durch den Gesetzgeber aufgehoben. Darüber informiert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim.
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