Allergenkennzeichnung loser Ware: Vorläufige Durchführungsverordnung erlassen
Seit dem 13. Dezember 2014 müssen allergene Zutaten nicht nur auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden, die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU 1169/2011) sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei loser Ware, beispielsweise in der Bäckerei, beim Metzger, auf dem Wochenmarkt oder im Restaurant Informationen über allergene Zutaten erhalten.
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