Allergenkennzeichnung bei loser Ware
Im Handel findet man bereits Thekenkladden, Waagen- und Kassensysteme oder Informationsterminals mit Angaben zu allergenen Lebensmittelbestandteilen. Wenn aber Kunden an der Bedientheke auf ihre Unverträglichkeiten aufmerksam machen, setzt das allerdings voraus, dass das Personal über die Zusammensetzung der Produkte oder Speisen zuverlässig Auskunft geben kann. Der EU-Gesetzgeber hat in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die neue Allergenkennzeichnung verabschiedet und ab dem 13. Dezember 2014 die Kennzeichnung von allergenen Stoffen auch bei loser Ware zur Pflicht gemacht.
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