Sozialversicherung: Meldefristen unbedingt beachten
Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn der Sozialversicherung melden. Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer zu verhindern, gilt für einige Branchen hingegen eine Sofortmeldepflicht. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
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