Zusatzstoffe mit einer E-Nummer müssen im Zutatenverzeichnis stehen. Dennoch können in Lebensmitteln ganz legal Zusätze stecken, von denen Verbraucher nichts erfahren. Denn die EU-Gesetzgebung stuft technische Verarbeitungshilfsstoffe einschließlich der meisten Enzyme nicht als Zusatzstoffe ein – daher müssen sie nicht aufs Etikett. Solche Mittel erleichtern oder beschleunigen die industrielle Lebensmittelherstellung, zum Beispiel das maschinelle Schälen von Kartoffeln. Lösungsmittel entfernen Bitterstoffe aus Kaffee und Tee, Antischaummittel sorgen für reibungslose Abläufe in der Getränkeproduktion. Andere Hilfsmittel verhindern bei Marzipan und Füllungen von Süßwaren das Auskristallisieren.
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