Viele Tücken bei der bAV
Pensionsfonds, Direktversicherungen oder andere Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind in der Regel Rentenzusagen mit Kapitalwahlrecht, bei denen Versicherungsnehmer die Arbeitgeber sind. Diese führen Beiträge vom Bruttolohn ihrer Angestellten als Prämien ab.
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