Immer zu spät: Kündigung ohne Abmahnung rechtens
Kommt ein Arbeitnehmer an vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen teilweise erheblich zu spät zur Arbeit, so ist eine ordentliche Kündigung rechtens, urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 1 Sa 70 öD/21). In dem Fall hatte eine Serviceangestellte, die in der Poststelle eingesetzt war, ihr Verhalten unter anderem mit Schlafmangel begründet. Zudem hatte sie in einem Gespräch mit dem [...]
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