Speisenausgabewagen, Klapptheken oder Dekorationsartikel. Ein Partyservice muss mehr können, als die bloße Verköstigung mehrere Gäste zu gewährleisten. Mit der richtigen Ausstattung meistern Profis die organisatorischen und logistischen Herausforderungen.
Rüstzeug für das Catering
Ein professioneller Partyservice muss heute über die entsprechende Ausstattung verfügen, um den Ablauf der Veranstaltung und die Verköstigung der Gäste so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Liste an Zukäufen, die Anbieter von Catering- und Partyservice so im Laufe der Jahre sammeln, ist nahezu endlos. Von A wie Aschenbecher bis Z wie Zelt erwarten Kunden und Auftraggeber immer häufiger ein Rundumsorglospaket für die Ausrichtung ihrer Festlichkeiten. Dabei reicht ein Grundstock an Besteck, Gläsern und Porzellan schon lange nicht mehr aus. So müssen die Waren beispielsweise zum Kunden transportiert und anschließend wieder abgeholt und gespült werden. Wer sich zusätzliches Equipment oder gar eine komplette Grundausstattung anschaffen möchte, sollte im Vorfeld aber genau den Bedarf analysieren. Dabei ist es sinnvoll, zunächst gewisse Anforderungskriterien für die geplanten Eventausrichtungen zu definieren. Konzentriert man sich eher auf kleinere Privatfeiern oder möchte man auch größere Verantaltungen, etwa Betriebsfeste von gewerblichen Kunden, bedienen? Gewisse Grundprinzipien sollten aber in jedem Falle beachtet werden. Porzellan-, Glas- und Besteckserien unterliegen im Partyservice einem hohen Verschleiß. Deshalb rät zum Beispiel der Partyservicebund Deutschland dazu, auf eine Nachkaufgarantie der gleichen Serie zu achten, die über mehrere Jahre hinweg gültig bleibt. Ebenfalls muss auch der Transport in entsprechend geeigneten Transportbehältern möglich sein und die Betriebe müssen über ausreichende Lagerkapazitäten verfügen.
Wer Fehlkäufe vermeiden möchte, kann die Dienste eines Nonfood-Caterers in Anspruch nehmen. Diese vermieten nahezu das gesamte Equipment für Veranstaltungen jeder Größenordnung. Allerdings sollte im Falle von Verlust oder Beschädigungen der gemieteten Waren auf klare Verhältnisse geachtet werden. Dazu ist es erforderlich, entsprechende für den Auftraggeber nachvollziehbare Formulierungen in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen.