2018 bringt bessere Aussichten für Betriebsrenten
Mit jedem Jahreswechsel sind unausweichlich gesetzliche Änderungen bei der Lohnabrechnung verbunden. Die umfänglichste Neuerung liefert diesmal das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Es tritt zum Jahresbeginn 2018 mit dem Ziel in Kraft, die Verbreitung der bAV zu fördern.
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