Verjährungsfristen gemäß BGB
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (Auszug) (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen [...]
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