Neue Maschinen: Unfällen und Bedienungsfehlern vorbeugen
Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen – so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz in § 12 vor. Für die Bedienung von Maschinen bedeutet das: Mitarbeiter in diesem Arbeitsbereich müssen über die Handhabung und spezielle Risiken der Maschinen informiert sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
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