Pensionsfonds, Direktversicherungen oder andere Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind in der Regel Rentenzusagen mit Kapitalwahlrecht, bei denen Versicherungsnehmer die Arbeitgeber sind. Diese führen Beiträge vom Bruttolohn ihrer Angestellten als Prämien ab.
Arbeitnehmer sind die Begünstigten dieser Versicherungsverträge. Deren Auszahlungen im Zuweisungsfall unterliegen aber seit 2004 rückwirkend der erneuten Sozialversicherungspflicht. Die Doppelverbeitragung resultiert aus diesem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), mit dem der Bundestag seither die Krankenversicherung von Hartz IV-Empfängern finanziert.
In der Fleischereibranche, die sich durch besonders langfristige Arbeitsverhältnisse auszeichnet, könnten davon aktuell 137.100 Beschäftigte – davon ein Drittel in der Produktion und zwei Drittel im Verkauf – in 11.671 Betrieben bundesweit profitieren. Und weil der Sozialversicherungsbeitrag (SV-Beitrag) aktuell bei knapp 20 Prozent liegt, muss demnach rund ein Fünftel des bei Rentenbeginn fälligen Betrags einer Kapitalauszahlung an die jeweilige Krankenkasse entrichtet werden.
Eine Folge dieser Verschlechterung der individuellen Versorgungssituation – das bestätigen Vertreter von Arbeitgeber- und Versicherungsverbänden – ist: Die betriebliche Altersversorgung (bAV), auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt, ist stark rückläufig. In vielen Branchen und Betrieben sank die Quote von 50 oder gar 60 Prozent aller Mitarbeiter, die eine bAV abschließen und im Schnitt zwischen 500 und 700 Euro jährlich vom Arbeitgeber „on top“ bekommen, auf 25 oder gar nur 20 Prozent.
Das sieht im Fleischerhandwerk ganz genauso aus, wenngleich Klaus Hühne, in der Geschäftsleitung des Deutschen Fleischer-Verbandes für Personalthemen verantwortlich, keine konkreten Zahlen zur Nutzung der bAV nennen kann, weil das Tarifrecht Ländersache ist und das Gros der Verträge bei der Signal Iduna abgeschlossen sei. Hört man sich aber bei Betriebsinhabern um, so nutzt in vielen Metzgereien kein einziger Mitarbeiter seinen Anspruch auf eine solche Vorsorge.
Rechtsanspruch ohne Wirkung
Die Gründe sind vielfältig, etwa zu kompliziert für Arbeitnehmer, zu hoher Verwaltungsaufwand und zu viele rechtliche Änderungen, seit zehn Jahren eine extrem magere Verzinsung sowie besagte Doppelverbeitragung im Auszahlungsfall im Rentenalter. Und die Chefs rühren sich nicht, weil sie nicht verpflichtet sind, ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über diesen Rechtsanspruch zu informieren. Ein Betriebsinhaber wörtlich: „Der zentrale Hebel wäre, dass unsere Mitarbeiter vom Brutto mehr Netto haben und wir insgesamt weniger Bürokratie.“
2015 haben verärgerte Bezieher solcher Einkünfte den Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) gegründet, der aktuell bundesweit in rund 40 Regionalgruppen knapp 3.700 Mitglieder hat. Deren Ziel: Die rückwirkende Änderung bestehender Verträge, über die „Süddeutsche“ oder „Zeit“ ebenso berichtet haben wie die TV-Formate „Plusminus“ oder „Frontal21“, beenden und den Versicherten die zu viel bezahlten Beträge erstatten.
DVG-Sprecher Dr. Thomas Hintsch: „Politiker und Krankenkassenfunktionäre übersehen, dass auch alleinerziehende Fleischerei-Fachverkäuferinnen mit kleiner Rente und Fehlzeiten in der Erwerbsbiographie von der Regelung betroffen sind, die sich eine Lebensversicherung über 40.000 Euro zusammengespart haben, um der Altersarmut vorzubeugen.“ Und Frank J. Kontz, bAV-Spezialist aus Wetzlar, bilanziert: „Arbeitgeber, deren Innungen und Verbände müssen sich strategisch um die bAV kümmern.“ Seine Erfahrung: In der Regel komme ein Vertrag zustande, wenn ein provisionsgetriebener Makler im privaten Umfeld einem Metzger von den Vorzügen einer solchen Vorsorge vorschwärmt, die der Arbeitgeber finanziert und auf die er einen Rechtsanspruch hat. Und der Chef, der sich auch nicht auskennt, unterschreibe dann.
Bei der bAV ist aber immer der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und sein Mitarbeiter „nur“ der Begünstigte. Und: Über die SV-Abgabenpflicht im Alter kläre der Makler in der Regel nicht auf, um nicht seine Provision zu gefährden. Der DVG versteht sich deshalb auch als Aufklärer und Verbraucherschützer, zumal bei der bAV Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ineinandergreifen und wechselseitig wirken. So hat der Verein immerhin erreicht, dass seit diesem Januar solche Einkünfte bis zu einer Höhe von 164,50 Euro pro Monat von der Beitragspflicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ausgenommen sind.