Thüringer Rotwurst ist eine Spezialität, die es noch vor ein paar Jahren in ganz Deutschland frisch zu kaufen gab. In nahezu jedem Handbuch für Fleischer war die Rezeptur abgedruckt. Heute gibt es die Thüringer Rotwurst nur noch in ein paar Betrieben in einem eng begrenzten und genau definierten Gebiet in Thüringen.

Alle anderen Fleischer dürfen Rotwurst zwar immer noch herstellen, aber nicht mehr „Thüringer Rotwurst“ nennen. So will es die Europäische Union. Damit genießt die Rotwurst aus Thüringen den gleichen Status wie der Schinken aus Parma und auch der aus dem Schwarzwald.
Auch wenn die Möglichkeit, ein Rezept oder eine regionale Spezialität vor Nachahmern zu schützen, im Grunde eine gute Idee ist, so überwiegt manchmal doch der Ärger darüber, wo gesetzliche Vorschriften die Grenze unabhängig davon ziehen, was gut und sinnvoll ist. Bleibt zu hoffen, dass bei zukünftigen Versuchen, Schützenswertes zu schützen der gesunde Menschenverstand im Vordergrund steht und wir nicht in ein paar Jahren Frankfurter Würstchen nur noch in Wien essen können, dass man Züricher Geschnetzeltes auch noch in einem Restaurant in Hamburg bestellen kann und wir nicht für ein Wiener Schnitzel nach Österreich fahren müssen.