Es liegt in der Natur der Sache – überall wird bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln gemahlen, geschnitten oder sonst wie zerkleinert.
Neben allerlei Messern sind da mechanische und elektrische Maschinen aller Art im Einsatz, also zum Beispiel Aufschnitt- und Gemüseschneider oder Fleischwölfe. Die haben in der Regel eines gemeinsam – irgendwo sitzt eine Klinge mit scharfer Schneide.
Auf Nummer sicher zu gehen, ist einfach, denn bei ordnungsgemäßer Bedienung kann eigentlich nichts passieren. In der Betriebsanleitung steht, was man beachten muss und grundsätzlich sind die Maschinen mit allen vorgeschriebenen und erforderlichen Schutzvorrichtungen ausgestattet. Regel Nummer eins lautet deshalb: Finger weg von den Schutzvorrichtungen! Wer daran herummanipuliert, riskiert oft mehr als nur eine Fingerkuppe.
Regel Nummer zwei: Maschinen werden nur dafür verwendet, wofür sie gebaut wurden. Also Gemüseschneider, um Gemüse zu schneiden, und Aufschnittschneidemaschinen für Wurst und Käse. Restehalter, Andrückvorrichtungen und Stopfer verringern die Risiken erheblich und sind dazu da, benutzt zu werden.
Regel Nummer drei: Bei der Reinigung gilt immer „Stecker raus“. Aber Vorsicht – auch stehende Messer haben scharfe Klingen. Bei Reinigungsarbeiten trägt man also am besten schnittfeste Handschuhe.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stellt Handlungshilfen zur Verfügung: BGN-Arbeitssicherheits-Informationen (ASi) 2.18.1 „Aufschnittschneidemaschinen mit Rundmessern“; ASi 2.16.1 „Wölfe in der Nahrungsmittelindustrie“; BGR 111 „Arbeiten in Küchenbetrieben“.
