Psychische Gefährdungen im Betrieb

Eine Gefährdungsbeurteilung ist gesetzliche Pflicht. Sie um eine Bewertung psychischer Belastungen an Arbeitsplätzen zu ergänzen, macht Sinn und erlaubt einen detaillierten Einblick in konkrete Belastungssituationen.

Psychische Gefährdungen
Die Handlungshilfe für fleischwirtschaftliche Betriebe erleichtert es, psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beurteilen. - © BGN

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet jetzt speziell für fleischwirtschaftliche Betriebe eine Handlungshilfe zur Beurteilung psychischer Gefährdungen an. Gegliedert nach unterschiedlichen Betriebsbereichen werden in der „Beurteilungshilfe – Psychische Gefährdungen im Betrieb“ mögliche Gefährdungen benannt. Detaillierte Fragen helfen anschließend zu erkennen, ob diese Gefährdungen auch an den Arbeitsplätzen im jeweiligen Betrieb eine Rolle spielen.

Betrieben, die sich zum ersten Mal mit der Thematik beschäftigen, bietet die BGN außerdem Beratungen und Fachseminare an, um sich das notwendige Grundwissen anzueignen. Die Handlungshilfe kann im Internet bestellt werden. 

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)