Prüfer arbeiten effizienter

Betriebsprüfungen laufen heute anders ab als früher. Die Prüfer setzen andere Prüfungsschwerpunkte und wenden andere Prüfungsmethoden an. In der Vergangenheit nahm der Prüfer Einzelbelege stichwortartig unter die Lupe. Heute versucht er, mit ausgeklügelten mathematisch-statistischen Verfahren Auffälligkeiten in der Finanzbuchhaltung aufzuspüren.

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    Ein erstes Anzeichen für eine baldige Betriebsprüfung ist ein Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.
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    Heute hat sich die digitale Betriebsprüfung durchgesetzt, die neue Prüf- und Kontroll methoden ermöglicht.

Prüfer arbeiten effizienter

Bei den Steuerpflichtigen ist noch zu wenig bekannt, dass die Finanzämter in starkem Maße das Internet als Quelle der Informationsbeschaffung nutzen. Mit Hilfe von regelmäßigen Internetrecherchen schaffen sie sich anhand von Veröffentlichungen auf Firmenwebsites relevante Daten von einzelnen Unternehmen. So mancher Unternehmer, der stolz von Umstrukturierungsmaßnahmen berichtet, ahnt nicht, dass er damit - ohne es zu wollen - auch interessante Daten für die Betriebsprüfung preisgibt.

Inzwischen hat sich die digitale Betriebsprüfung durchgesetzt. Der Prüfer erscheint mit einem Laptop und greift auf die digitalen Buchhaltungsdaten des Betriebes zu. Plausibilitäts- und Auffälligkeitsprüfungen, die unterschiedlichsten Abstimmungen und Kontrollen sind mit entsprechender Software ein Kinderspiel. Die Finanzämter verstärken ihre Betriebsprüfungsabteilungen. Unternehmen mit einem Gewinn über 500.000 Euro werden jedes Jahr geprüft. Eine Betriebsprüfung kann ohne besondere Begründung angeordnet werden. Die ersten Anzeichen dafür, dass mit einer baldigen Prüfung zu rechnen ist, ist ein Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Die Prüfung umfasst meist mehrere Geschäftsjahre und mehrere Prüfungsarten.

Neue Prüfmethoden

Um herauszufinden, ob die Buchhaltung ganz oder teilweise unrichtig ist, wendet der Prüfer verschiedene Methoden an:

-Vergleich mit der einschlägigen Branche: Der Prüfer stützt sich hier auf eine umfangreiche Richtwertsammlung, anhand derer er eine Plausibilitätsberechnung durchführt.

-Interne Vergleiche: Aus dem Vergleich der Bilanzen mehrerer Jahre werden wieder mit Hilfe der Plausibilitätsrechnung auffällige Abweichungen erkannt.

-EDV-Zugriff: Der Prüfer greift auf die elektronisch vorhandenen Buchhaltungsdaten zu und gewinnt dadurch eine Fülle von neuen Prüfungsmöglichkeiten. Im Rahmen dieser digitalen Betriebsprüfung sind die mathematisch-statistischen Methoden die neuesten und verblüffendsten. Die Prüfer sind angehalten, diese neuen Verfahren verstärkt einzusetzen. Sie verfügen über entsprechende Analysesoftware (IDEA), die sie gezielt zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und den Aufzeichnungen einsetzen. Die bekanntesten Methoden sind Bedford’s Gesetz und der Chi-Quadrat-Test. Damit lassen sich durch auffällige Häufungen von bestimmten Ziffern Rückschlüsse auf Manipulation und Steuerbetrug ziehen.

Bedford-Verteilung: Diese statistische Verteilung beruht auf einer mathematisch abgesicherten fundamentalen Gesetzmäßigkeit der Verteilung von Ziffern in Datensätzen. Danach treten einzelne Ziffern stets in einer bestimmten Häufigkeit auf. Weicht das Zahlenwerk des geprüften Bäckereibetriebes erheblich von der Bedford’schen Regel ab, entsteht für den Prüfer der Anfangsverdacht, dass die Zahlen aus der Steuererklärung, Buchführung oder Kassenaufzeichnungen manipuliert wurden. Wer nämlich seine Zahlen manipuliert, produziert bestimmte Zahlenmuster, die von der Bedford’schen Verteilung abweichen.

Chi-Quadrat-Test: Dieses Verfahren ergänzt die Analyse nach dem Bedford’schen Gesetz und verfeinert das Untersuchungsergebnis. Er fußt auf der Theorie, dass jeder Mensch gewisse Lieblingszahlen hat, die er im Rahmen von Manipulationen (z.B. freies Erfinden von Zahlen) bewusst oder unbewusst verwendet. Auch diese frei erfundenen Zahlen weisen eine bestimmte Gesetzmäßigkeit auf. Jemand, der sein Kassenbuch manipuliert, benutzt unbewusst seine Lieblingszahlen häufiger. Stellt der Betriebsprüfer fest, dass die Zahlen in der Buchhaltung signifikant von der statistischen Häufigkeit abweichen, geht er von einer manipulierten Gewinnermittlung aus. Die bevorzugten Ziffern kommen hier deutlich öfter und Ziffern, gegen die eine gewisse Abneigung besteht, deutlich seltener vor als erwartet. Was die Zulässigkeit der mathematisch-statistischen Prüfungsmethoden betrifft, so ist ihre Anwendung ausdrücklich zugelassen. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie absolute Beweiskraft haben, wie manche Prüfer zu meinen scheinen. Sie liefern lediglich Daten für einen ersten Anscheinsbeweis.

Tipp: Wird einem Steuerpflichtigen aufgrund entsprechender Anwendung solcher Testmethoden Manipulation vorgeworfen, so sollte er darauf bestehen, dass geprüft wird, dass die Methoden sachgerecht angewendet wurden.

Neue Prüfungsschwerpunkte

Neben dem Methodenwandel ist bei den derzeit laufenden Betriebsprüfungen auch ein Wechsel der Themen festzustellen. In diesem Sinne wird zunehmend Wert auf zeitnahe Betriebsprüfungen gelegt. Während aktuell bisweilen mehr als fünf Jahre zwischen Veranlagungszeitraum und Abschluss der Prüfung liegen, soll dieser Zeitraum künftig erheblich verkürzt werden. Es wird angestrebt, die Prüfung des Unternehmens zu einem Zeitpunkt durchzuführen, wenn die endgültige Steuererklärung noch gar nicht eingereicht ist. Das hat nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für den geprüften Betrieb Vorteile: Es können Entscheidungen auf gesicherter steuerlicher Basis getroffen und gegebenenfalls Kreditgespräche mit abgesicherten Zahlen geführt werden.

Die zeitnahe Betriebsprüfung beginnt mit der Vorbereitung der Steuererklärung. Es folgt die Überprüfung der Erklärung durch den Prüfer des Finanzamts. Dieser wird eine Reihe von Korrekturen und Änderungen fordern, nach deren Erledigung die endgültige Erklärung eingereicht und endgültig veranlagt wird. Damit entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung.

Dieses Modell steht bisher nur solchen Steuerpflichtigen offen, die vom Finanzamt ausgewählt werden. Das sind solche, die ihre steuerlichen Pflichten in der Vergangenheit ohne Beanstandung erfüllt haben. Das Instrument der zeitnahen Betriebsprüfung befindet sich noch im Aufbau und wird in den meisten Bundesländern noch nicht eingesetzt.

Neben dem Methodenwandel ist auch ein Themenwechsel bei der Betriebsprüfung festzustellen. Die bisherigen Schwerpunkte, wie die Kfz-Privatnutzung, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Verletzung der Aufzeichnungspflichten, verlieren an Bedeutung zugunsten der Pauschalierung der Einkommensteuer, EAP-Software, Kosten im Zusammenhang mit Anteilskäufen (Anschaffungsnebenkosten). Ein „Dauerbrenner“ ist die Nutzung von Verlustvorträgen, bei denen die Steuergesetzgebung immer restriktiver wird.

Fester Bestandteil jeder Betriebsprüfung ist und bleibt die Umsatzsteuer. Die Überprüfung von Umsatzsteuersachverhalten wird an Bedeutung noch zunehmen. Im Fokus stehen insbesondere die umsatzsteuerliche Behandlung von Teilleistungen und Anzahlungen.

Veränderte Vorgehensweise

Die Anwendung der neuen Prüftechnik lässt eine Reihe neuer Vorgehensweisen bei der Betriebsprüfung erkennen:

-Verstärkte Prüfung mittelständischer Unternehmen: Die digitale Prüfungstechnik erweist sich bei dieser Klientel als besonders lohnend, weswegen sich die vergleichsweise langen Zeitabstände der Prüfung erheblich verkürzen dürften.

-Veränderte Prüfstrategie: Die ganzheitlichen Betriebsprüfungen treten zugunsten ausgewählter Fragen der Steuermesstechnik zurück.

-Spezialisierung: Die Prüfer spezialisieren sich auf einzelne Prüffelder (Personalwirtschaft, Produktion, Materialwirtschaft).

-Vorbereitung der Unternehmen: Die Finanzverwaltung hat Interesse daran, Akzeptanz für die neuen Prüftechniken zu schaffen (Beispiel: Übermittlung vorbereiteter Checklisten).

Moderne Prüftechnik

In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung bei den Betriebsprüfungen moderne Technik noch weit stärker als bisher einsetzen und die Digitalisierung verstärken wird. Dadurch lassen sich die Prüfungen standardisieren und beschleunigen. Durch die Ausstattung der Prüfstellen mit modernen Personalcomputern und entsprechender Software (wie zum Beispiel IDEA) kann die Finanzverwaltung heute Nachberechnungen in einem Umfang durchführen, wie er vor einigen Jahren noch nicht denkbar war. Auch kleine Fehler im Zahlenwerk des Steuerpflichtigen können aufgespürt werden. Es ist deshalb wichtig, dass die Steuerberater ähnlich ausgerüstet sind wie die Betriebsprüfer. Sie können dann eine Prüfung simulieren und zusammen mit ihren Mandanten Ungereimtheiten vor der Prüfung bereinigen.

Auch die länderübergreifende Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen dürfe intensiviert werden. Damit geraten Auslandssachverhalte weit stärker als bisher ins Visier.

Umstritten ist die Frage, wie weit der Datenzugriff der Finanzverwaltung gehen darf. Es ist Sache der Rechtsprechung, den Umfang der neuen Befugnisse einzugrenzen.Klaus Linke