Miete und Pacht unterscheiden sich
Die Begriffe Miete und Pacht werden vielfach für denselben Sachverhalt gebraucht. Rechtlich ist dies jedoch nicht zutreffend, weil es sich um rechtlich unterschiedliche Sachverhalte handelt. Die Abgrenzung von Miete zur Pacht richtet sich nach dem tatsächlichen Inhalt des jeweiligen Rechtsverhältnisses und nicht nach einer falschen Bezeichnung durch die Vertragsparteien.
Die Miete ist gekennzeichnet durch die bloße entgeltliche Überlassung von Räumen zur Nutzung. Die Pacht dadurch, dass darüber hinaus eine Fruchtziehung Vertragsgegenstand ist. Beispiel: Werden Räume für einen Gaststättenbetrieb überlassen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Werden Räume mit Inventar dafür überlassen, handelt es sich um einen Pachtvertrag.
Wird im Rechtsverkehr für einen Sachverhalt eine falsche Bezeichnung verwendet, hat diese rechtlich keine Wirkung - es gilt trotzdem die gesetzliche Regelung.
Dr. Otto