Die LFD Holding, zu der die Spreefa GmbH als Betreiber des Ferkelzuchtbetriebs in Hornow-Wadelsdorf gehört, begrüßt folgende Feststellung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg: Demnach werde es entgegen der Klage einer Nichtregierungsorganisation nicht zu einer sofortigen Stilllegung der Anlage kommen.
Die Spreefa GmbH habe bereits in Zusammenhang mit dem Kauf rechtzeitig einen Antrag auf eine Verlängerung der Betriebserlaubnis gestellt, worüber nun das LfU (Landesamt für Umwelt) in Brandenburg zu befinden habe. Mit den Behörden sei man diesbezüglich in einen Dialog getreten, so die Geschäftsführung, um alle dafür notwendigen Informationen bereitzustellen. Wenn die Fristverlängerung wie erwartet gewährt wird, bestehen keine Zweifel mehr an der formalen Betriebserlaubnis, was auch die Grundlage der bis dato in die Anlage getätigten umfangreichen Investitionen ist.