Kennzeichnung: Ersatz ist keine Milch

Pflanzenmilch kommt oft als Drink in den Handel, Käse als Streich, Aufschnitt, Schmelz oder mit Fantasienamen wie Feto, denn Sojamilch, Tofubutter und Veggie-Cheese gibt es nicht. Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter milchspezifischen Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse, Joghurt vermarktet werden.

Das entschied der Europäische Gerichtshof am 14. Juni 2017. Diese Begriffe seien ausschließlich Milch tierischen Ursprungs sowie daraus produzierten Erzeugnissen vorbehalten. Beispiele für erlaubte Ausnahmen nach Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007: Kokosmilch, Erdnussbutter, Butterpilz, Kakaobutter, Leberkäse, Fleischkäse.