Tarifvergleich: Was die Absicherung der Geschäftsführerhaftung (D&O) leistet
Wer leitet, der haftet – auch persönlich. Der Grundsatz gilt auch für Geschäftsführer von Handwerksunternehmen, die als GmbH firmieren. Bei Pflichtverletzungen können Geschäftsführer und leitende Angestellte sowohl von Dritten als auch vom eigenen Unternehmen in Haftung genommen werden. Sie stehen dann mit ihrem gesamten Privatvermögen für entstandene Schäden ein. Dieses Risiko lässt sich versichern. ‚handwerk magazin‘ hat den Markt befragt: Was kostet die Versicherung – und was leistet sie?
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