Erweiterte Herkunftskennzeichnung, Tierhaltungslogo, Einwegpfand, Leitungswasser und Co. – Im Laufe des Jahres 2024 treten neue Gesetze in Kraft. Einige Änderungen betreffen auch den Bereich Ernährung und Verbraucherschutz. Sie wirken sich damit auf die Vermarktung von Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren aus.

Ob Schwein, Schaf, Ziege oder Geflügel – unverarbeitetes, verpacktes Fleisch muss in der Europäischen Union bereits seit einigen Jahren mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Ab 1. Februar 2024 gilt diese Herkunftskennzeichnung auch für nicht verpacktes, unverarbeitetes Fleisch, das etwa an der Bedientheke angeboten wird. Die Kennzeichnung kann zum Beispiel durch ein Schild oder einen Aushang erfolgen, wie es für lose Ware üblich ist.
Neben der Herkunftskennzeichnung wird ab diesem Jahr schrittweise das staatliche Tierhaltungslogo eingeführt. Das schwarz-weiß gestaltete Logo, umfasst fünf verschiedene Haltungsformen (Stall, Stall mit etwas mehr Platz, Frischluftstall, Stall mit Auslauf, Bio-Haltung). Es gilt zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, das gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird. Allerdings sind lange Übergangszeiten vorgesehen: Bis Juli 2025 darf man Schweinefleisch auch ohne Tierhaltungskennzeichnung verkaufen. Nach und nach soll das Logo auf weitere Nutztiere ausgeweitet werden.
Pfand für Einweggetränke
Die Pfandregelung für Einweggetränke wird für Verbraucher und Verbraucherinnen klarer und übersichtlicher. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Einwegpfand von 25 Cent auch für Milch und Milchmischgetränke in Einwegflaschen und Dosen. Diese Behältnisse waren bislang pfandfrei. Dazu zählen auch viele Energydrinks, die häufig einen hohen Molkeanteil haben.
Weitere gesetzliche Änderungen betreffen das Leitungswasser, das in Deutschland streng reguliert und von hoher Qualität ist. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt zum Beispiel seit dem 12. Januar 2024 ein Grenzwert für Bisphenol A (Verwendung in der Kunststoffherstellung) das im Körper eine hormonähnliche Wirkung haben kann. In den kommenden Jahren sollen auch Grenzwerte für andere Chemikalien folgen. Ab 2028 sollen sich zudem die bestehenden Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärfen. Heike Kreutz, www.bzfe.de