Gefährdung durch Legionellen

Seit dem 1. November 2011 sind Betreiber von Trinkwasser-Hausinstalla-tionen, die gewerblich tätig sind, also unter anderem auch Fleischerei-betriebe, gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig auf eine mögliche Kontamination mit Legionellen zu unter-suchen. Bei Überschreiten eines festgelegten Grenz-wertes sind Maßnahmen zur Behebung des gesundheitsgefährdenden Hygienemangels zu ergreifen.

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    Das Impulsspülgerät Heawat mit Dosiertechnik für Desinfektionsmittel eignet sich zur Reinigung von Trinkwasserinstallationen, um Legionellenkontaminationen zu beheben oder zu vermeiden.
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    Um das Vorkommen und die Vermehrung von Legionellen in Wasserinstallationsanlagen auszuschließen, müssen der Biofilm zerstört und Ablagerungen entfernt werden.

Gefährdung durch Legionellen

Legionellen sind im Wasser lebende stäbchenförmige Bakterien, die als potenziell humanpathogen anzusehen sind das heißt, sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen dar. Die „Legionella pneumophila“ ist die Legionellenart, an der Menschen am häufigsten erkranken; sie ist Erreger der sogenannten Legionärskrankheit (Legionellose).

Erwärmtes Wasser, Süß- und Salzwasser im Temperaturbereich 25 bis 50°C, vor allem in Frischwasserspeichern, in denen das Wasser über längere Zeit steht, bietet den Bakterien optimale Lebens- und Vermehrungsbedingungen. Legionellen kommen daher insbesondere in Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen, Schwimmbädern, Luftwäschern von Klimaanlagen, Wassertanks, Kaltwasserleitungen mit Wärmeeinwirkung von außen oder mit langen Stillstandszeiten vor.

Grundsätzlich können Legionellen durch Kontakt mit Leitungswasser auf den Menschen übertragen werden, wenn die Bakterien tief in die Lunge gelangen. Das ist nicht bei jedem Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser der Fall. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Nebel, Wasserdampf, Wasserteilchen in der Luft), etwa beim Duschen, über Klimaanlagen oder Rasensprenger, kann zur Erkrankung führen. Aus diesem Grund können Personen mit intaktem Immunsystem legionellenhaltiges Wasser auch trinken, ohne Gefahr für ihre Gesundheit.

Prüfung und Sanierung

Legionellen befinden sich also nicht nur in Duschen von Bädern, sondern überall dort, wo Aerosole entstehen können. Ihr Vorkommen ist außerdem nicht ausschließlich an warmes Wasser gebunden. Bei Temperaturen des Wassers oder der daraus entstehenden Aerosole von 25 bis 50 °C vermehren sich die gefährlichen Keime.

Um dieser Gefahr Herr zu werden, muss zunächst der Status quo ermittelt werden. Dazu ist es notwendig, an allen Zapfstellen des Wassers einer Trinkwasserinstallationsanlage, an denen Wasser mit einer Temperatur von mehr als 25 °C entnommen wird, fach- und sachgerecht Proben zu entnehmen und diese auf Legionellen hin zu untersuchen, und zwar insbesondere dort, wo sich Tröpfchen bilden können, wie in Duschen, Benebelungsanlagen oder bei Reinigungs- und Waschanlagen.

Werden Legionellen festgestellt, ist die Trinkwasserinstallation im Gebäude unverzüglich zu sanieren, um keimfreies Wasser nicht nur für die Körperpflege bereitzustellen.

Seit dem 1. November 2011 haben Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden bei gewerblicher Tätigkeit oder bei Abgabe von Wasser für die Öffentlichkeit die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung ihrer Anlagen auf Legionellen. Bei Überschreitung eines „technischen Maßnahmewertes“ von 100 KbE (Koloniebildende Einheiten) Legionellen in 100 ml Wasser müssen eine Ortsbesichtigung und eine Gefährdungsanalyse erfolgen. Dabei gilt:

-Jede Dusche zu beproben, die Mitarbeiter nutzen können.

-Alle Bereiche, wo Aerosole entstehen können, sind zu überprüfen, wie zum Beispiel Wurstduschen, Kistenwaschanlegen und Geschirrspüler.

-Einzubeziehen sind alle möglichen Quellen der Legionellenverbreitung: Die Nutzung von Schläuchen mit länger stehendem Wasser oder von Wasserspeichern zur Reinigung; Behälter, in denen Wasser aufbewahrt wird, um es später zu verwenden und wenn dabei Aerosole entstehen können.

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Gefahrenermittlung, die nicht nur die Trinkwasserverordnung vorgibt, sondern die auch das Arbeitsschutzgesetz, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und nicht zuletzt die möglichen Haftungsansprüche von Geschädigten erforderlich machen.

Untersuchungen von Trinkwasserentnahmestellen in Fleischereien und anderen Lebensmittelbetrieben zeigen eindeutig, dass hier ein erhebliches Gefahrenpotenzial vorhanden ist.

Legionellenkontaminationen in Wasserverteilungsanlagen von Gebäuden können durch Sanierung oder Verbesserungen der Wartung wirkungsvoll behoben werden. Die parallele Sanierung der Kaltwasseranlagen in den Betrieben bietet sich aus Kostengründen an.

Die Reinigung der Warmwasser- und der Kaltwasserversorgung mit einem Impulsspülverfahren und anschließender Desinfektion ist das Mittel der Wahl, um den rechtlichen Erfordernissen gerecht werden zu können. Zu diesem Zweck bietet die Firma Pfalz Technik ihr Impulsspülgerät Heawat an, das eine Dosierung des verwendeten Desinfektionsmittels ermöglicht.Dr. med. vet. Hans-Georg Basikow