Die Bank als Betriebsberater

Das Leistungsspektrum von Kreditinstituten ist offenbar breiter, als viele ihrer Kunden vermuten. So überrascht es viele Betriebsinhaber, wenn sie feststellen, dass die Beratungsangebote einiger Institute sich nicht auf die herkömmlichen Bankgeschäfte beschränken, sondern weit darüber hinausgehen.

Michael Vetter, Experte für Finanzfragen, gibt mittelständischen Unternehmen nützliche Tipps für den Umgang mit Kreditinstituten. - © Archiv

Die Bank als Betriebsberater

Die Banken sind für Kredit- und Anlagegeschäfte zuständig und der Steuerberater verantwortet Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Nach dieser einfachen Regel hat Hans-Joachim Z., geschäftsführender Gesellschafter eines Handwerksbetriebes, in seinem Unternehmen mit rund dreißig Mitarbeitern seit mehr als zwanzig Jahren erfolgreiche Arbeit geleistet.

Darüber hinausgehende betriebswirtschaftliche Hilfe nahm er während dieses Zeitraumes nur sporadisch in Anspruch. Wenn dies der Fall war, bat er meist einen befreundeten Wirtschaftsprüfer um Rat.

Vor diesem Hintergrund gelang es Z., eine, wie er es ausdrückte, „gesunde Distanz“ zu seinen Kreditgebern zu wahren. Diese erhalten pünktlich die wirtschaftlichen Daten des Betriebes ebenso wie die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

Auf dieser jeweils aktuellen Datenbasis gab es bisher weder bei den beantragten noch bei den zu verlängernden Krediten Probleme. Darüber hinausgehende Kontakte finden nur bei meist kurzfristigen Geldanlagen des Betriebes statt. Das Privatvermögen von Z. und seiner Familie wird seit Jahren von einer privaten Vermögensberatung verwaltet. Diese strikte Trennung von Privat- und Betriebsvermögen hat sich nach Überzeugung von Z. absolut bewährt.

Der bisher letzte Versuch seiner Hausbank, auch zumindest nur einen Teil des Privatvermögens selbst verwalten zu dürfen, liegt bereits mehrere Jahre zurück. Offenbar hat man es mittlerweile aufgegeben, weder in dieser Richtung noch zur Akquisition anderer Bereiche weitere Versuche zur Erweiterung der Geschäftsbeziehung zu unternehmen.

Kostenlose Dienstleistung

Dieser Zustand könnte sich zukünftig allerdings ändern. Während des halbjährlichen, regelmäßig stattfindenden Bilanzgesprächs erfuhr Z. von seinem Steuerberater, dass seine Hausbank seit einigen Monaten innerhalb des sogenannten „Kreditmanagements“ eine Mitarbeitergruppe einsetzt, die Inhaber von Mittelbetrieben in betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Diese Gruppe trifft weder Kreditentscheidungen noch berät sie bei konkreten Anlage- oder sonstigen das Geldgeschäft betreffenden Fragen. Selbstverständlich führt sie darüber hinaus weder Rechtsberatungen durch noch gibt sie ausführliche Hilfestellungen bei komplexen steuerlichen Problemen. Sie definiert sich nach Angaben der Bank ausschließlich als Dienstleister ihrer Geschäftskunden mit betriebswirtschaftlichen Beratungsschwerpunkten. Die interne Aufteilung der Gruppe sieht eine Kompetenzgliederung unter anderem in freie Berufe, Handwerk, Handel und Industrie vor. Zusätzliche Kosten fallen bei diesem Service angeblich nicht an.

Für Z. war diese Art von Dienstleistung völlig neu. Auch bei seinen drei Nebenbankverbindungen findet über die im Rahmen von Kreditgesprächen hinausgehenden Anregungen und Hilfestellungen keine zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung statt. Hier wird allerdings argumentiert, dass Kreditberatungen naturgemäß auch betriebswirtschaftliche Details beinhalten. Dazu muss, so die übereinstimmende Meinung der Kreditinstitute, keine eigene Abteilung oder Gruppe eingerichtet werden.

Wie auch immer, Z. hat sich nach dem erwähnten Gespräch mit seinem Steuerberater dazu entschlossen, seiner Hausbank auf den sprichwörtlichen „Zahn zu fühlen“ und die konkreten Angebote mit seinen eigenen Ansprüchen abzugleichen.

Das erste Orientierungsgespräch hat dazu mittlerweile bereits stattgefunden. Sein persönlicher Ansprechpartner der Bank machte dabei deutlich, dass eine enge Kommunikation zwischen ihm und seinen Kollegen, die bisher für Z. in Kreditfragen zuständig waren, durchaus stattfindet. Gerade durch diese engen internen Verbindungen soll ein Höchstmaß an Kundennähe und gegenseitigem Nutzen erzielt werden. Das ändert aber nichts an der eigentlichen Aufgabenverteilung: Für konkrete Kreditfragen bleiben nach wie vor die Kundenberater verantwortlich. Sie treffen in Verbindung mit dem jeweils zuständigen Kollegen des Kreditmanagements, wie bisher auch, sämtliche Kreditentscheidungen. Die betriebswirtschaftlichen Hinweise des neu eingeführten Beraterteams besitzen hierzu einen wichtigen ergänzenden Charakter. Die erwähnte betriebswirtschaftliche Beratung umfasst auch die technische Unterstützung mit Hilfe der Datenverarbeitung.

Durch die Vielzahl möglicher Programme kann die Bank ihre Geschäftskunden in diesem Bereich vor allem bei der Liquiditäts- und Rentabilitätssteuerung unterstützen. Die früher für diesen getrennten Bereich tätigen Mitarbeiter wurden dazu ebenfalls in das neue Beraterteam integriert.

Nach der Vorstellung der Dienstleistungen zeigte sich Z. von diesem Konzept überzeugt. Allerdings, dies merkte er auch an, geht er davon aus, dass ein entsprechender Service mittelfristig nicht zum Nulltarif zu haben sein wird.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, so lautete die deutliche Aussage, ist an eine wie auch immer definierte Dienstleistungsgebühr nicht gedacht. Dass sich dies in absehbarer Zeit möglicherweise ändern wird, ist nach dieser Aussage noch nicht zu erwarten. Offensichtlich will das Kreditinstitut erst einmal abwarten, in welchem Umfang das Angebot auch tatsächlich angenommen wird. Michael Vetter