Die Frage stellt sich jedes Jahr in kleinen und mittelständischen Unternehmen: Betriebsferien machen und den Betrieb während zwei oder drei Wochen ruhen lassen oder die Mitarbeiter zeitversetzt in den Jahresurlaub gehen lassen und den Laden geöffnet halten.

Betriebsferien oder nicht?
Beide Ansätze haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Betriebsferien sind gut zu planen und fair gegenüber den Mitarbeitern. Es gilt gleiches Recht für alle und der Unternehmer kann die Betriebsferien so legen, dass sie sich mit der Hauptferiensaison decken, wo die Geschäfte in der Regel sowieso etwas ruhiger laufen. Andererseits laufen die fixen Kosten, die Löhne und Gehälter weiter, unabhängig davon, ob das Geschäft offen ist oder nicht, was Betriebsferien für das Unternehmen zu einer sehr teuren Alternative macht.
Günstiger, allerdings für alle Beteiligten aufwändiger, ist die zeitversetzte Urlaubsplanung. Die Mitarbeiter müssen sich untereinander einigen, in welcher Reihenfolge und zu welcher Zeit jeder Einzelne in Urlaub gehen kann. Dabei müssen sehr viele Faktoren, wie die persönliche und familiäre Situation des Mitarbeiters, die Funktion im Unternehmen und die vermutliche Arbeitssituation zur geplanten Urlaubszeit berücksichtigt werden.
Da ist es hilfreich, eine klare Stellvertreter-Regelung im Unternehmen einzuführen, die auch konsequent das ganze Jahr über eingehalten wird. Das gilt natürlich auch für den Unternehmer selbst. Es ist wenig hilfreich, wenn der Betriebsinhaber seinen Ehepartner zu seinem Stellvertreter macht und dann beide gemeinsam ihren Urlaub planen. Auch bei der zeitversetzten Urlaubsplanung muss das Gleichheitsprinzip oberste Priorität haben, will man sich langfristig keine Probleme einhandeln.