Banken verschärfen Kontrolle

Die Vorsichtsmaßnahmen der Banken bezüglich eventueller Kreditausfälle haben mittlerweile eine erhebliche Größenordnung erreicht. Dies kann für einen Kreditnehmer je nach Darlehensumfang bedeuten, dass er den Kreditgeber noch häufiger und umfassender als bisher über seine finanzielle Situation informieren muss.

Kreditnehmer müssen damit rechnen, dass Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden verstärkt kontrollieren und Auskünfte ­anfordern. knipseline, PIXELIO/www.pixelio.de - © knipseline, PIXELIO/www.pixelio.de

Für Betriebsinhaber als Kreditnehmer kann eine noch weitergehende Informationspflicht gegenüber Kreditinstituten einerseits ein nicht mehr zu rechtfertigender Mehraufwand sein. Andererseits kann sie jedoch auch als Chance gesehen werden, die Bank als kompetenten Geschäftspartner zu begreifen.

Ralf B., einem Betriebsinhaber aus Norddeutschland, fiel es aber zunächst schwer, sich mit der zweiten Variante anzufreunden. Die bisherige Beziehung zu seiner Hausbank verlief ohne wesentliche Höhepunkte, sie war vielmehr geprägt von gegenseitiger Wertschätzung. Gab es bankseitig beispielsweise Fragen zur wirtschaftlichen Situation des Betriebs, redete man entweder mit oder ohne Steuerberater miteinander. Das Gleiche galt in der umgekehrten Richtung: Bei Problemen fand auch B. regelmäßig Gehör für sein jeweiliges Anliegen. Ansonsten ging man sich zwar nicht gerade aus dem Weg, allerdings suchte man auch nicht unbedingt den darüber hinausgehenden zusätzlichen Kontakt. B. brachte diese Form der Zusammenarbeit auf die für ihn gültige Formel, dass sein Betrieb für die Bank offenbar eine von vielen ist, an dem kein größeres Interesse zur Intensivierung der Verbindung besteht. Aber auch B. selbst sieht das Kreditinstitut professionell als Geschäftspartner, der seine bisherigen Zusagen stets eingehalten hat und dafür regelmäßig Zinsen und Gebührenkassiert.

Kundengespräch erwünscht

Vor diesem Hintergrund erschien es B. ungewöhnlich, dass er direkt nach Vorlage seines letzten Jahresab­schlusses um ein Gespräch ins Bankgebäude gebeten wurde. Als Gesprächsgrund nannte der Bankmitarbeiter des ­„Kreditmanagements“ angebliche ­„Unstimmigkeiten bei seinen wirtschaftlichen Daten“. Der Steuerberater von B. konnte sich auch nicht erklären, worum es gehen sollte. An den wirtschaftlichen Daten des Betriebs konnte es nach seiner Überzeugung eigentlich nicht liegen, dass die Bank offenbar Klärungsbedarf hat. Das gilt vor allem für die Liquiditäts- und Rentabilitätsprognosen des Betriebs, die der Bank als Kreditgeber seit Jahren regelmäßig und pünktlich zur Verfügung gestellt werden und die eine nach wie vor absolut befriedigende wirtschaftliche Entwicklung erwarten lassen.

Überraschender Klärungsbedarf

So verlief das Gespräch mit der Bank auch ganz anders als von B. eigentlich erwartet. Neben dem für ihn zuständigen Kundenberater nahm auch dessen Kollege aus dem Kreditmanagement daran teil, der das Gespräch wohl letztlich auch initiiert hatte. Im Rahmen der bankintern durchgeführten „Plausibilitätsprüfungen“ bezüglich der von B. und seinem Steuerberater eingereichten Unterlagen war diesem nämlich aufgefallen, dass sich die Kapitaldienstfähigkeit von B. verschlechtert hatte.

Wenn eine solche Entwicklung erkennbar ist, reagieren Bankinstitute meist ausgesprochen sensibel. Das ist durchaus verständlich, stellt die Kapitaldienstfähigkeit doch einen wichtigen Faktor für die regelmäßigen Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten des Geschäftskunden dar. Das war aber nicht das einzige Problem, da es nach Aussage des Kreditsachbearbeiters „nicht erkennbar ist, aus welchem konkreten Grund sich die ­Kapitaldienstfähigkeit verschlechtert hat.“ Während der internen Prüfung, die aufgrund der Zahlen des Steuerberaters durchgeführt wurde, konnte er lediglich eine Erhöhung der Ausgaben von B. erkennen. Diese zusätzlichen Ausgaben waren aber nicht belegt, so dass hier Klärungsbedarf entstand.

Lückenlose Offenlegung

B. räumte im weiteren Verlauf des Gesprächs ein, dass er seiner Bank den Grund für die hohen Ausgaben wohl doch rechtzeitig hätte mitteilen sollen. B. hatte sich nämlich von seinem Vater einen Betrag von 60.000 Euro als Darlehen zur Verfügung stellen lassen, um längst fällige Renovierungsarbeiten an dem von ihm und seiner Familie bewohnten Mehrfamilienhaus durchführen zu lassen. Die Zins- und Tilgungsraten dieses Darlehens liegen bei immerhin rund 500 Euro pro Monat und belasten die Liquidität von B. in entsprechendem Umfang.

Im Ergebnis akzeptierte die Bank diese Erklärung. Allerdings wurde B. unmissverständlich klargemacht, dass ein Verschweigen wichtiger Veränderungen in den persönlichen finanziellen Verhältnissen durchaus zu Irritationen und in extremen Fällen auch zu einer Kreditkündigung führen kann. Vor allem vor dem Hintergrund der „langjährigen und verlässlichen Geschäftsbeziehung“ wird das Kreditinstitut von derartigen Maßnahmen aber absehen. Eine Kreditkündigung wurde ohnehin nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

B. wird der Bank eine Kopie des Darlehensvertrages mit seinem Vater sowie eine aktualisierte Vermögensaufstellung zur Verfügung ­stellen. Aus dieser gehen sämtliche, also auch seine privaten Verbindlichkeiten, hervor. Das gilt übrigens auch für mögliche Vermögenswerte, die dem Kreditinstitut bisher nicht bekannt waren.

B. hat diese „Lektion“, wie er es selbst nennt, verstanden und gar nicht erst versucht, diese zusätzlichen Forderungen seiner Bank zu verhandeln. Er sieht vielmehr ein, dass eine Kreditvergabe keineswegs mit der Bereitstellung des Darlehensbetrages erledigt ist, sondern bankintern auch fortlaufend überwacht wird. Veränderungen und Unregelmäßigkeiten in der wirtschaftlichen Situation des ­jeweiligen Kunden werden daher bankseitig auch erkannt. Es ist daher sinnvoll, als Kunde selbst aktiv zu werden und aktuelle oder absehbare besondere Umstände frühzeitig mitzuteilen.