Unerwarteter Gewinn Steuerlast bei Betriebsaufgabe

Irgendwann kommt der Zeitpunkt für immer mehr selbstständige Fleischer: Ein gewisses Alter ist erreicht und/oder die wirtschaftliche Entwicklung stellt (nicht mehr) zufrieden, die Entscheidung ist gefallen, die selbstständige Tätigkeit soll enden, es kommt zur Betriebsaufgabe. Das hat häufig auch ungeahnte steuerliche Auswirkungen.

Mit der Betriebsaufgabe ist der sogenannte Aufgabegewinn zu ermitteln und mit dem persönlichen Steuersatz des bisherigen Betriebsinhabers zu versteuern. Allerdings bedeutet „Gewinn“ nicht automatisch „Einnahme“, vielmehr kann es sich um einen Buchgewinn handeln, der durch die Be­­triebsauf­gabe aufzulösen ist und daher als „realisiert“ gilt. Deshalb sollte bereits vor Einleitung der Betriebsaufgabe eine überschlägige Bestimmung der steuerlichen Folgen vorgenommen werden. Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten.

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