Bis 2033 müssen alle Papierführerscheine und auch alten EU-Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Jedes Jahr im Januar endet eine weitere Frist hierfür. Fleischereiunternehmer sollten dabei ein Auge darauf haben. Es gibt zahlreiche Fallen zu umrunden.
Wer noch mit seinem alten rosa- oder graufarbenen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs ist, muss vielleicht bis Januar den alten Führerschein gegen den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen. Zeit also, mal wieder zu prüfen, ob die Beschäftigten noch einen Führerschein mit den richtigen Führerscheinklassen zum Bewegen der Firmenfahrzeuge haben. Auch in den eigenen Führerschein sollten Fleischereiunternehmer nun schauen. Der Führerscheinumtausch ist Pflicht nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie und trifft neben dem Chef oder der Chefin selbst auch sämtliche Mitarbeiter, die Liefer- oder auch Dienstfahrzeuge des Unternehmens steuern.
Die Fristen für den Führerscheinumtausch enden jeweils zum 19. Januar eines Jahres, gestaffelt nach Alter oder bei vor 2013 erworbenen EU-Führerscheinen im Scheckkartenformat nach Ausstellungsdatum – bis 2033. Zum nächsten Mal also 2024.
Die jährliche Staffelung soll helfen, Behördenüberlastung und lange Wartezeiten zu verhindern. Immerhin müssen laut ADAC 43 Millionen Auto- und Motorrad-Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Für Lkw- und Busführerscheine gelten andere Befristungen.
Es lohnt sich, nicht bis kurz vor Ende der Umtauschfrist zu warten. Wer den Führerschein von einer Behörde an einem früheren Wohnort ausgestellt bekommen hat, muss bei dieser zuvor eine Karteikartenabschrift beantragen.
In manchen Kommunen geht Führerscheinumtausch online, bei anderen braucht es einen Termin im Amt – Bürger erfahren das auf der Homepage ihrer Kommune. Gegebenenfalls ist vor dem Umtausch auch manches vorab zu klären.
Zur nächsten Frist am 19. Januar 2024 müssen Personen den Führerschein umtauschen, die 1965 bis 1970 geboren wurden. Wer ab 1971 geboren wurde, hat Zeit bis 19.01.2025. In den Jahren danach ist der Umtausch älterer EU-Führerscheine im Scheckkartenformat fällig, gestaffelt nach Ausstellungsjahr (siehe Kasten: Umtauschfristen Scheckkarten-EU-Führerscheine). 1953 bis 1964 Geborene mussten 2022 und 2023 umtauschen. Wer vor 1953 geboren wurde, darf unabhängig vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis bis längstens 2033 mit dem Führerscheinumtausch warten. Das könnte in der Fleischerei beschäftigte Seniorinnen und Senioren betreffen sowie ältere Firmenchefs oder -chefinnen.
Grundsätzlich bleiben die mit dem alten Führerschein erworbenen Besitzstände gewahrt. Die Führerscheinklassen werden so ins neue System übertragen, dass man weiterhin alle Fahrzeuge führen kann, bei denen man bislang ans Steuer durfte. Nur wer – auch im Nebenerwerb – in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt oder unternehmerisch tätig ist, kann die Klasse T zusätzlich beantragen.
Übertragung der Klassen prüfen
Allerdings müssen alle, die weiterhin beispielsweise größere Kühlfahrzeuge fahren dürfen wollen, gut aufpassen, welche Führerscheinklassen im neuen EU-Führerschein sie brauchen – und ob beim Führerscheinumtausch auch alles korrekt eingetragen wird.
Das ist nicht ganz trivial, denn die neuen Führerscheinklassen im fälschungssicheren EU-Führerschein heißen nicht nur anders – sie sind auch ganz anders unterteilt. Gerade Montage- und Lieferpersonal sollte wissen, worauf zu achten ist, damit von der mit dem Führerschein vor Jahren mal erworbenen Fahrerlaubnis auch wirklich alles richtig auf die neue Plastikkarte übertragen wird. Falls für einzelne Fahrer Spezialfälle wie die Fahrerlaubnis für Sattelzüge zu sichern sind, sollte das gegebenenfalls der Anwalt oder die Anwältin vorab rechtlich klären – denn hier greift die besitzstandswahrende Regelung beim Führerscheinumtausch nicht.
Im Detail: War früher mit der Führerscheinklasse 3 das Fahren von Lastern bis 7,5 Tonnen und auch das Fahren eines Einachs- oder Tandem-Achsanhängern bis 12 Tonnen erlaubt, brauchte es für darüber hinausgehende Fahrzeuge und Kombinationen immer schon die Führerscheinklasse 2. Das ändert sich nicht. Und Beschäftigte oder auch Fleischereiunternehmer, die den Führerschein der Klasse 3 vor April 1980 gemacht haben, dürfen zusätzlich Kleinkrafträder bis 125 Kubikzentimeter fahren – was der heutigen Klasse A1 entspricht.
Aus den Führerscheinklassen 2 und 3 wurden die europäischen Klassen B, BE, C1, C1E, C und CE. Der Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nur das Führen von Kraftwagen (außer Omnibussen) mit einer zugelassenen Gesamtmasse (zGM) von seit September 2023 bis zu 4,25 Tonnen. Mit den Klassen B, C1 und C1E dürfen Fahrer – von einer Ausnahme bei der Klasse B abgesehen – grundsätzlich nur noch Anhänger mit einer zGM von maximal 750 Kilogramm mitführen. Achtung: Für schwerere Anhänger ist seit 1999 zusätzlich immer die jeweils zugehörige Anhängerklasse BE, C1E, CE nötig. Die brauchen Fleischereiinhaber und deren Beschäftigte auch, um schwerere Laster fahren zu dürfen.
Zulässige Gesamtmasse maßgeblich
Welche Führerscheinklasse für ein Fahrzeug oder eine Kombination nötig ist, steht in den Feldern F.1/F.2 der Zulassungsbescheinigung. In die sollte der Fleischereiunternehmer oder dessen Verantwortlicher für den Fuhrpark und damit auch die Führerscheinkontrolle schauen. Entscheidend sind die Angaben dort. Anders als nach früherem Recht sind nicht mehr Stütz- oder Aufliegelasten maßgeblich, sondern die zulässige Gesamtmasse (zGM). Wer also weiter Lkw oder ein großes Kühlfahrzeug fahren will, braucht diese neuen Führerscheinklassen:
- bis 4.250 Kilogramm: Führerscheinklasse 3 oder B;
- bis 7.500 Kilogramm: Führerscheinklasse 3 oder C1;
- über 7.500 Kilogramm: Führerscheinklasse 2 oder C.
Wer gelegentlich Anhängerfahrzeuge fährt, braucht gewichtsabhängig folgende Führerscheinklassen:
- B: 750 Kilogramm – Besonderheit: Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zGM sind zulässig, sofern die zGM der Kombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt;
- BE: 3.500 Kilogramm (Achtung: Für schwerere Anhänger ist die Klasse C1E erforderlich);
- C1: 750 Kilogramm;
- C1E: Bei mehr als 750 Kilogramm darf die zGM der Kombination (= zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) 12.000 Kilogramm nicht übersteigen;
- C: 750 Kilogramm;
- CE: Jeder fahrzeug- und zulassungsrechtlich mögliche Anhänger ist erlaubt.
Fehler haben Folgen
Fallen Fehler beim Führerscheinumtausch nicht auf, kann schlimmstenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 Straßenverkehrsgesetz mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Immerhin: Wer nur die Frist für den Führerscheinumtausch verpasst und mit altem Lappen oder alter Karte in eine Verkehrskontrolle gerät, zahlt laut ADAC wegen Ordnungswidrigkeit zehn Euro Verwarnungsgeld.
Daher sollten Fleischereiinhaber oder auch deren Fuhrparkverantwortliche vor dem Führerscheinumtausch ausführlich mit den Mitarbeitern über die möglichen Fallen sprechen. Am besten vorsorglich gleich mit allen Beschäftigten, die für das Unternehmen fahren. Denn der Umtausch in den neuen EU-Führerschein kann sich auch vor Ablauf der jeweiligen Frist lohnen, wenn jemand privat oder beruflich viel im Ausland unterwegs ist. Und ganz besonders sollte ein Gespräch mit den über 50-Jährigen geführt werden. Denn die müssen noch über anderes nachdenken.
Mit den über 50-jährigen Fahrern sollten Unternehmer grundsätzlich überlegen, ob es sich lohnt, alle Führerscheinklassen zu übertragen. Oder ob sie auf das Fahren schwerer Laster lieber verzichten. Denn dann müssen sie den neuen EU-Führerschein bereits nach fünf Jahren wieder erneuern, statt wie sonst nun vorgesehen nach 15 Jahren. Und dafür auch eine ärztliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Als Alternative könnte es im Einzelfall ja vielleicht reichen, wenn diese Fahrer künftig nur Wagen mit bis 4,25 Tonnen steuern dürfen. Das sollten Chef und Mitarbeiter gegebenenfalls abwägen.
Wer aus steuerlichen Gründen eine „Ablastung“ vorgenommen hat, hat vielleicht Glück. Für Führerscheinklassen sind diese aber nur maßgeblich, wenn die „reduzierte“ zGM in Feld F.1/F.2 der Zulassungsbescheinigung steht.
Fahrerlaubnis regelmäßig kontrollieren
Unabhängig vom Führerscheinumtausch sollten Unternehmen die Fahrerlaubnis ihrer Mitarbeiter sowieso regelmäßig kontrollieren. Also ist jetzt die passende Zeit. Die Fahrerlaubnis muss gültig sein nicht nur mit Blick auf Führerscheinumtausch – auch das Punktekonto in Flensburg kann da Thema werden, ebenso Alkohol- oder Medikamentenkonsum und gegebenenfalls gesundheitsbedingte Fahrverbote.
Eine jährliche Führerscheinkontrolle halten Rechtsexperten daher für das Mindeste. Pflicht ist nach den Sicherheitsbestimmungen der Unfallversicherungsträger außerdem auch eine jährliche Fahrerunterweisung. Um die sollten Fleischereiunternehmer sich kümmern, um ihrer Halterpflicht zu genügen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Unterweisung können sie an Dienstleister delegieren, die diese teils auch online anbieten.
Umtauschfristen Scheck- karten-EU-Führerscheine
Ausstellung:
1999 bis 2001
2002 bis 2004
2005 bis 2007
2008
2009
2010
2011
2012 - 18.01.2013
Umtausch bis…
19. Januar 2026
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19. Januar 2028
19. Januar 2029
19. Januar 2030
19. Januar 2031
19. Januar 2032
19. Januar 2033
Unterlagen für den Führerscheinumtausch
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- bei ausländischem Pass: gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
- Führerschein
Achtung: Falls ein alter Führerschein nicht am derzeitigen Wohnort ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift nötig. Diese Abschrift enthält eine Auflistung der Führerscheindaten und muss schriftlich oder auch telefonisch bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.