Immer mehr Verbraucher fragen beim Einkauf, teils skeptisch, teils angewidert nach, ob Mehlwürmer und Co. in Wurstwaren und Snacks verarbeitet wurden. Eine berechtigte Frage, denn zurzeit sind in der EU vier Insektenarten zugelassen: Mehlwurm, Wanderheuschrecke, Hausgrille und Buffalowurm.

Diese vier Insektenarten gehören zu den neuartigen Lebensmitteln, deren Zulassung nach einer erfolgreich abgeschlossenen Risikobewertung gemäß der Novel-Food-Verordnung erfolgte. Bisher werden Insekten in Europa vor allem als Backzutat, in Snacks, Proteinprodukten und Burger-Patties verarbeitet. Erforderlich ist die Kennzeichnung des deutschen und lateinischen Insektennamens sowie der Zubereitungsform und, nahe der Zutatenliste, folgender Allergiehinweis: „Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen.“
Aktuell dürfen nur solche Hersteller Insekten verarbeiten, deren Antrag auf Zulassung genehmigt wurde. Diese bezieht sich jeweils auf ausgewählte Lebensmittel und Insektenarten, Zubereitungsform und Höchstmengen. Für Wurstwaren sind Produkte von Wanderheuschrecken, für Fleischerzeugnisse von Hausgrillen und Buffalowürmern zugelassen. Backwaren dürfen Mehlwürmer enthalten. Beziehen Fleischereien insektenfreie Backwaren von einem vertrauenswürdigen Handwerksbäcker und stellen Wurstwaren und Burger-Patties selbst her, sind Wurst und Snacks garantiert insektenfrei. www.krieger-Mettbach.de