So will es der Gesetzgeber Stichwort: Die Zutatenliste

Verkäufer/-innen, die ihre Waren genau kennen, können Kunden individueller beraten und ein besseres Verkaufs­ergebnis erzielen. Das gilt für Fleisch und Wurst ebenso wie für Zusatzprodukte und Zutaten. Die Fleischerei informiert in jeder Ausgabe über Lebensmittel, die im Fleischer-Fachgeschäft verkauft oder verarbeitet werden.

Da in der kurzen Zutatenliste der Salami die Einzelgewürze ­genannt werden, beträgt der Anteil Gewürze am Gesamt­gewicht mindestens zwei Prozent. - © Barbara Krieger-Mettbach

Auf Lebensmittelverpackungen befindet sich das informative Zentrum nahe der Produktbeschreibung: die Zutatenliste. Sie listet alle Zutaten inklusive Zusatz- und allergene Stoffe, die Bestandteile der Rezeptur eines Lebensmittels sind. So will es der Gesetzgeber. Beim Einkauf gilt meist die verbraucherfreundliche Regel: Je kürzer eine Zutatenliste, umso natürlicher ist das Lebensmittel. Je länger, umso höher ist es verarbeitet. Allergene Stoffe müssen sich optisch vom Schriftbild abheben.

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