Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) schreibt Unternehmen in guten wie in schlechten Zeiten ein umfassendes und fortlaufendes Risikomanagement vor. Die wenigsten Betriebe sind darauf eingestellt. Demnach besteht Aufholbedarf.
Der regelmäßige Blick in die Übersicht neu erlassener Einfuhrbeschränkungen lohnt sich derzeit mal wieder für viele Verantwortliche exportierender Unternehmen in der Fleischbranche. Dass wegen Tierseuchen Maßnahmen notwendig werden, ist nur eines von vielen möglichen Risiken, mit denen sich zumindest manche Fleischermeister befassen müssen. Nicht nur im eigenen Interesse. Den meisten Mittelständlern ist ein Risikomanagement seit Jahren vorgeschrieben. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erhöht die Anforderungen nun.