Im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am Freitag, den 7. Juli 2023, wurden wesentliche Entscheidungen getroffen, die auch für die Unternehmen des Fleischerhandwerks von gesteigerter Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere die geplanten Vorgaben zur Kennzeichnung der Haltung und der Herkunft von Fleisch, wie der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) informiert.

Auch wenn der Bundesrat sich grundsätzlich für eine Ausweitung der Haltungs- und Herkunftskennzeichnung ausgesprochen hat, so setzten sich doch wesentliche Forderungen des DFV zur praktikablen Umsetzung durch.
Haltungskennzeichnung
Der kürzlich im Bundestag verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG) wurde auch vom Bundesrat gebilligt. Damit ist der Bundesrat der Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz nicht gefolgt, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, um den Gesetzesbeschluss aufzuheben.
Der Entwurf sieht eine Kennzeichnung der Haltungsform bei frischem Schweinefleisch aus Deutschland mit fünf vorgegebenen Stufen vor (Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio). Im Verlauf der zahlreichen Redebeiträge während der Sitzung, in der neben einigen Ministerinnen und Ministern der Länder auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das Wort ergriff, wurde wieder einmal deutlich, dass der Entwurf sein Ziel der Verbesserung des Tierwohls in der deutschen Nutztierhaltung verfehlt, so der DFV. In sämtlichen Redebeiträgen wurde betont, dass die vorgesehenen Regelungen zu kurz greifen und allenfalls den Anfang eines Umbaus der Nutztierhaltung in Deutschland darstellen könnten.
Es wurde eine rasche Ausweitung auf den gesamten Produktionszyklus, weitere Tierarten, andere Wirtschaftsbereiche (insbesondere die Gastronomie) und auf verarbeitetes Fleisch sowie weitere Produkte (etwa Milch) gefordert. Ziel sei es, die Planungssicherheit für betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern. Der Bundesminister selbst forderte die Länder auf, „endlich“ die Kennzeichnung zu ermöglichen und erklärte, dass das Gesetz zeitnah auf weitere verarbeitete Produkte und Tierarten ausgeweitet werden soll.
Der DFV befürchtet dagegen, dass eine ausufernde verpflichtende Kennzeichnung dazu führen könnte, dass gerade kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe durch hohen bürokratischen Aufwand zur Aufgabe gezwungen würden. Dies könnte Auswirkungen auf die regionalen Kreisläufe und folglich auch auf die Verfügbarkeit regionaler Rohstoffe im Handwerk haben.
Im letzten Schritt müssen die neuen Vorgaben zur Haltungskennzeichnung nun durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah erfolgen wird und das TierHaltkennzG kurzfristig veröffentlicht wird. Die Übergangsfrist für die Kennzeichnung der Haltung soll zwei Jahre betragen.
Herkunftskennzeichnung
Auch der geplanten Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen auf die lose Ware hat der Bundesrat zugestimmt. Vernünftigerweise folgte der Bundesrat dabei zumindest teilweise den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses, die relevante Forderungen aus der zugehörigen Stellungnahme des DFV aufgreifen und Erleichterungen für die Unternehmen des Fleischerhandwerks vorsehen.
Danach genügt für die Kennzeichnung der Herkunft ein Aushang im Laden, wenn die Herkunft ganz überwiegend gleich ist (z.B. „Unser Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland“). Nur dann, wenn Fleisch anderer Herkunft zugekauft wird, muss darauf hingewiesen werden und dies in der Theke erkennbar sein (z.B. andersfarbige Schale, Schild oder ähnliches). Für die Änderungsanträge des Bundesrates zur Herkunftskennzeichnung bedarf es vorerst weiterer Abstimmung in der Bundesregierung.
Der DFV hatte sich bereits frühzeitig mit seinen sachlichen und lösungsorientierten Stellungnahmen und im Rahmen von Anhörungen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in die Verfahren eingebracht und handwerksgerechte Lösungen ohne größeren zusätzlichen bürokratischen Aufwand gefordert. Zuletzt hat sich der DFV mit einem Schreiben noch einmal direkt an wichtige Mitglieder des Bundesrates gewandt.
Kennzeichnung in der Theke wurde verhindert
Auch wenn sich der Bundesrat in der Gesamtschau grundsätzlich für eine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten ausgesprochen hat, wird deutlich, dass die Bundesländer die herausragende Bedeutung des Fleischerhandwerks und der regionalen Kreisläufe erkannt haben. Mit der Übernahme wesentlicher Forderungen aus den fundierten Stellungnahmen des DFV konnte eine übermäßige Kennzeichnung in der Theke und damit hoher bürokratischer Mehraufwand erneut verhindert werden.
Der DFV wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich weiter für praktikable Umsetzungen einsetzen. Mit Abschluss der Regelungsvorhaben wird der DFV zu gegebener Zeit Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung erarbeiten und den Mitgliedbetrieben zur Verfügung stellen. www.fleischerhandwerk.de