Die meisten Inhaber von Fleischereien kommen nicht ohne die Hilfe eines Steuerberaters aus. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts wundert das nicht. Mangelnde Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet machen es den Unternehmern allerdings schwer, zu be-urteilen, ob sie bei ihrem Steuerberater wirklich in guten Händen sind.
Pfadfinder im Steuerdschungel
Die Honorare sind vergleichsweise hoch und schlagen als Aufwandsposten erheblich zu Buche. Die Höhe seiner Rechnung ist jedoch nicht Beleg für die Kompetenz eines Steuerberaters. Denn bei nicht wenigen Beratern lassen Leistungs- und Servicequalität zu wünschen übrig. Befragungen haben ergeben, dass beinahe jeder zweite Mandant seinen Steuerexperten für unzuverlässig und für zu teuer hält. Doch daraus die Konsequenz zu ziehen, ganz auf fachkundige Beratung zu verzichten, kann sich als verhängnisvoll erweisen.
Die klassischen Beraterleistungen
Betriebsinhaber sollten darauf bestehen, dass der Steuerberater mit ihnen einen Mandatsvertrag abschließt, in dem seine Leistungspflichten aufgeführt sind. Diese werden sich überwiegend auf den deklaratorischen Bereich erstrecken, also die Anfertigung der Steuererklärung, die Kontrolle der Steuerbescheide, die Erledigung der Finanz- und Personalbuchführung, Vorschläge zur Steuergestaltung, die Assistenz bei Betriebsprüfungen sowie auf die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt. Diese Leistungen können für den Mandanten ausreichen, wenngleich sie lediglich das Standardprogramm umfassen, das jeder Steuerberater bieten sollte.
Viele Mandanten halten es für einen Qualitätsbeweis, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid zu exakt denselben Zahlen kommt, die der Steuerberater in der Steuererklärung ermittelt hat. Das kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass der Berater gegenüber dem Finanzamt keine Risiken eingeht.
Der Berater als Coach
Ein guter Steuerberater muss in der Lage sein, alle Dienstleistungen, die sich aus der Auswertung der betrieblichen Zahlen des Mandanten ergeben, aus einer Hand anzubieten. Er hat damit den Schritt von der Deklaration - Buchhaltung, Dokumentation, Jahresabschluss - zur Gestaltungsberatung - Steueroptimierung, Finanzierung - vollzogen.
Ein guter Steuerberater berechnet nicht alle zusätzlichen Leistungen, sondern bietet auch eine Reihe kostenloser Services an, informiert zum Beispiel über staatliche Fördermittel und neue Entwicklungen im Steuerrecht, unterstützt bei Gesprächen mit der Bank, bespricht mit dem Mandanten individuelle Auswertungen, geht auf Anregungen und Vorschläge seines Kunden ein, weist auf Fehler des Mandanten hin und schlägt korrigierende Maßnahmen vor.
Ein guter Steuerberater beobachtet zudem ständig die Unternehmenskennzahlen, warnt den Mandanten, wenn die Zahlen zur Besorgnis Anlass geben, und bespricht mit ihm Handlungsalternativen. Er berät vorausschauend hinsichtlich einer optimalen Steuergestaltung und ist auch gelegentlich als Unternehmensberater tätig, etwa wenn es um Rentabilitätsprobleme, um Kostenanalyse oder um Investitionsentscheidungen geht.
Für die Qualität eines Steuerberaters spricht auch sein Bemühen, die Tätigkeit seines Mandanten möglichst genau kennen zu lernen, dass er nicht nur unproblematische, zeitsparende und bequeme Wege geht, sondern bei strittigen Fragen für seinen Kunden kämpft, und dass er Routineaufgaben beispielsweise im Bereich der Buchhaltung oder der Datenverarbeitung verstärkt an den Mandanten delegiert.
Den richtigen Berater finden
Nicht nur Existenzgründer suchen einen passenden Berater, sondern auch all diejenigen, die mit der Leistung ihres Beraters unzufrieden sind. Außer den
Steuerberatern tummeln sich Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte für Steuerrecht, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Buchführungshelfer und Lohnsteuerhilfevereine auf dem Markt. Es ist daher nicht leicht, einen kompetenten Fachmann zu finden. Ein werbewirksamer Eintrag im Telefon- oder Branchenbuch genügt nicht, um die richtige Wahl zu treffen. Oft führt die Empfehlung von Kollegen und Bekannten weiter. Auch die Suche im Internet kann erfolgreich sein. Hier gibt es den Steuerberater-Suchservice www.dstv.de des Deutschen Steuerberaterverbandes. Führen Sie ein erstes Gespräch mit den Beratern Ihrer engeren Wahl, denn der „persönliche Draht“ ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gute künftige Zusammenarbeit. Für ein solches Kontaktgespräch sollte Ihnen der Berater nichts berechnen.
Erste Eindrücke gewinnen Sie bereits im Vorfeld: Internetauftritt, Erscheinungsbild, Bekanntheitsgrad, Gütesiegel, Wartezeit, Sympathie. Suchen Sie den potenziellen Berater in seinem Umfeld auf und machen Sie sich ein Bild von der werblichen Außendarstellung (Schild, Logo), der Kanzleigröße und -einrichtung, den Mitarbeitern (Anzahl, Freundlichkeit) sowie von der Geduld und dem Interesse, das er Ihnen gegenüber zeigt. Solche Eindrücke lassen zwar keinen verlässlichen Rückschluss auf die Beraterleistung und -qualität zu, sind aber durchaus Indizien für die Professionalität eines Beraters.
Scheuen Sie sich nicht, nach Referenzen, Fortbildungsnachweisen, Honorarhöhe und Abrechnungsmodalitäten zu fragen, und machen Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, eine Probezeit mit ihm aus. In dieser Zeit haben Sie Gelegenheit, ihn besser zu beurteilen.
Wechsel des Beraters
Wenn Sie längerfristig mit Ihrem Berater zusammengearbeitet und festgestellt haben, dass er Ihren Vorstellungen und Ansprüchen nicht (mehr) genügt, sollten Sie einen Wechsel anstreben. Da Steuerberaterverträge mit dem Gegenstand der laufenden steuerlichen Beratung in der Regel als Dienstverträge zu beurteilen sind, können sie ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden (§ 627 BGB). Der Steuerberater kann nur Vergütung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter (zum Beispiel einmalige Aufträge, wie das Erstellen von Gutachten oder das Erteilen von Auskünften im Einzelfall) sind die große Ausnahme. Auch hier ist nach § 649 BGB eine Kündigung bis zur Vollendung des Werks möglich, allerdings nur aus wichtigem Grund.Klaus Linke