Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim, in Kraft. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge für die Versicherungs- und Betreuungsleistungen berechnet.
Arbeiten wird sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Die BGN passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 an diese veränderten Arbeitswelten an.
So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Auch werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst.
Ein Beispiel aus der Fleischwirtschaft: „Bearbeitung von Geflügel“ geht in der Gewerbegruppe „Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren“ auf, weil durch die fortschreitende Technisierung keine Abgrenzung mehr sinnvoll ist.
Für viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. So sinkt beispielsweise für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.
Informationen zum neuen Tarif gibt es auf der BGN-Internetseite und im Webmagazin „Akzente“. Die Bescheide zur Veranlagung erhalten Betriebe ab Mitte Oktober 2024.