Naturalrabatte

In einem Verkaufsgespräch und Preisverhandlungen kann es für den Verkäufer ebenso wie für den Einkäufer lukrativ sein, sich auf einen Naturalrabatt statt auf einen Preisnachlass zu einigen.

Die Vereinbarung von Naturalrabatten kann für den Abnehmer und den Lieferanten vorteilhaft sein. - © Rainer-Sturm / www.pixelio.de

Naturalrabatte

Ein Naturalrabatt ist eine besondere Form des Rabatts, bei dem eine festgelegte Menge einer Ware ohne Berechnung zu einem Auftrag als Dreingabe mitgeliefert wird.

Bei dieser Form des Rabatts haben beide Handelspartner Vorteile. Der Einkäufer profitiert, weil er den vollen Einkaufspreis der Ware als Rabatt erhält. Der Verkäufer profitiert aber ebenso, da er nur seinen Einstandspreis als Rabatt gewähren muss. Auf diese Art und Weise profitieren beide Teilnehmer von einem Rabatt, der in dieser Höhe als direkter Preisabschlag nicht hätte gewährt werden können.

Ein Naturalrabatt kann zum Beispiel die Vereinbarung sein, zu einer Bestellung generell eine kostenlose Dreingabe im Wert von maximal fünf Prozent des Bestellwertes zu liefern. So wird der Einkäufer zusätzlich motiviert, größere Aufträge abzuschließen, da mit dem Bestellwert ja auch sein Rabatt steigt. Ein Effekt, den Sie mit einem direkten Preisabschlag kaum erreichen werden. Außerdem bleibt Ihr ursprünglicher Preis erhalten und bei weiteren Verhandlungen starten Sie immer von einer höheren Basis.