Mit dem Fiskus verhandeln

Wer viele Bargeschäfte tätigt, steht immer wieder unter dem Verdacht der Schwarzeinnahmen. Die Folge: Fleischereien werden intensiv unter die Lupe genommen. Auch fehlerhafte Steuerbescheide, daraus resultierende Steuerschulden und unerfreuliche Diskussionen über die ordnungsgemäße Buchhaltung gehören schnell zum Alltag Fleisch verarbeitender Betriebe.

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    SteuerConflictCoach Günter Zielinski: „Verhandeln mit dem Finanzamt lohnt sich. Auch wenn der Spielraum meist nicht sehr groß ist, es sind auch hier Menschen, die Entscheidungen treffen.“ privat
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    Mathias Paul Weber hat seine Berufspraxis beim Finanzamt gesammelt, bevor er als Steuerberater die Seiten wechselte. privat

Bertold K. ist Metzgermeister im Rhein-Main-Gebiet. Ein kleiner Familienbetrieb mit Partyservice sowie ein Stand auf dem örtlichen Wochenmarkt sorgen für das Auskommen des 57-Jährigen plus seiner Frau und der beiden Kinder. Obwohl er sich als „kleinen Fisch“ sieht, schaute der Betriebsprüfer vor einigen Wochen ganz genau hin. Die Behauptung des Steuerjägers: K. entnehme immer wieder Einnahmen aus der Tageskasse, um diese nicht versteuern zu müssen. „Ich frage mich, wie der Betriebsprüfer auf diese Idee kommt, wir haben zwar keine Registrierkasse, aber wir führen genau Buch, welche Positionen wir an welchem Tag verkaufen, auch meine Mitarbeiter auf dem Wochenmarkt sind angewiesen, hier ganz genau zu sein“, wundert sich K. In der Schlussbesprechung, die das Ende einer Betriebsprüfung markiert, möchte er den unberechtigten Vorwurf der Schwarzentnahmen ausräumen. Gemeinsam mit seinem Steuerberater bereitet der Handwerker eine Stellungnahme vor.

„Steuerprüfer und auch die Steuerbeamten greifen auf tabellarische Durchschnittseinkommen zu, um Betriebe und ihre Einnahmen zu bewerten“, erläutert Steuerexperte Günter Zielinski. Zusammen mit seinem Partner Mathias Paul Weber bilden sie das Team des SteuerConflictCoach. Zielinski war über 40 Jahre als Steuerberater tätig, Weber hat seine Berufspraxis beim Finanzamt gesammelt, bevor er als Steuerberater die Seiten wechselte und nun als Unterstützer in Streitfällen schon 15 Jahre tätig ist. Überall da, wo es Unstimmigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Fiskus gibt, steht das Team dem Steuerzahler zur Seite. Notfalls bis vors Finanzgericht.

Abweichungen erklären

Wer also mit seinem Geschäft vom durchschnittlichen Richtsatz abweicht, muss diesen Umstand auf Nachfrage erklären können, so Zielinski. Sind die Einnahmen einmal deutlich niedriger als sonst, handelt es sich also nicht unbedingt um eine undokumentierte Entnahme. Oftmals liegt ein praktischer Grund vor, der dem Mittelständler den Verkauf erschwert. „An Regentagen verkaufen wir auf dem Wochenmarkt zum Beispiel deutlich weniger Ware als bei schönem Wetter. Denn dann sind weniger Passanten unterwegs, die sich für Würstchen, Cordon Bleu und Gehacktes interessieren“, erläutert Metzgermeister K. „Schlechtes Wetter, saisonale Schwankungen und auch der Corona-Lockdown sind Gründe, warum weniger eingenommen wurde als sonst“, weiß der SteuerConflictCoach aus Hamburg. Einer seiner Mandanten, ein Obstbauer aus Süddeutschland, führt seit vielen Jahren an jedem Markttag Buch. So kann er dem Prüfer auch Jahre später noch genau sagen, wie das Wetter war und wie viel empfindliches Obst an Frosttagen verworfen werden musste. „Auch sollte die Betriebsstrategie für den Prüfer nachvollziehbar sein. Wer also sehr teures Fleisch einkauft und es dann regelmäßig abschreiben muss, der handelt nicht nur kaufmännisch unklug, sondern aus Sicht des Staats auffällig.“

Als interessant sehen Betriebsprüfer häufige Zahlenkombinationen an. „Fälscht ein Mensch die Tageseinnahmen, so setzt sich gerne eine Vorliebe für bestimmte Zahlenkombinationen und Ziffern durch. Wer also besonders oft 111,12 Euro am Ende des Tages in der Kasse hat, oder 123,45 Euro, der macht sich verdächtig“, weiß Zielinski. Ach die Häufung von einer bestimmten Ziffer, die aus dem Normalbereich herausragt, ist auffällig.

Bei der Auswertung solcher Auffälligkeiten helfen dem Steuerprüfer heute spezielle Analyseprogramme, die Häufungen erkennen und anzeigen. „Natürlich reicht ein Verdacht alleine nicht aus, um das Unternehmen nachzahlen zu lassen, kommen aber mehrere Indizien zusammen, reicht das für eine saftige Hinzuschätzung“, so der Hamburger Experte. Wichtig also, mit dem Betriebsprüfer ins Gespräch zu gehen, sich kooperativ zu zeigen und den aufkeimenden Verdacht direkt auszuräumen.

Zielinski, der für seine Auftraggeber häufig Verhandlungen mit dem Prüfer führt, lässt in solchen Gesprächen den Unternehmer gerne außen vor. „Der Betriebsinhaber ist empört, fühlt sich persönlich angegriffen und es geht um sein Geld, oder er hat eine Aversion gegen den Prüfer. Emotionen sind aber denkbar schlechte Voraussetzungen für ein sachliches Gespräch“, erläutert der Coach.

Mit dem Prüfer kooperieren

Verhandlungen mit Finanzbeamten sind übrigens häufig sinnvoll und notwendig, da auch der Prüfer nur Vermutungen und seine Richtsatzsammlung hat, aber keinen Beweis. „Es macht einen großen Unterschied, ob diese Vermutung mit guten Argumenten und Erfahrungswerten angezweifelt wird, oder zu allem „Ja und Amen“ gesagt wird“, weiß das Team vom SteuerConflictCoach.

Fakt ist auch bei Gesprächen mit dem Finanzamt: „Sie bekommen nicht, was Sie verdienen, sondern was Sie verhandeln.“ Aus ihrem Tagesgeschäft wissen sie: Verhandlungen mit dem Finanzamt bringen dem Unternehmer praktisch immer einen Vorteil.

Auch wenn der Steuerbescheid bereits vorliegt, ist alles besser als die Vogel-Strauß-Methode: „Wer den Kopf in den Sand steckt, hat bereits verloren“, so Zielinski. Auch einem Steuerbescheid kann man widersprechen und damit das Finanzamt zu einer weiteren Prüfung zwingen. „Nach meiner Erfahrung ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft.“ Wer sich derart wehren möchte, braucht sehr gute Steuerkenntnisse und Verhandlungsgeschick. Oder einen Experten an seiner Seite: „Mein Partner und ich haben über die Jahre viel Erfahrung mit schwierigen bis scheinbar aussichtslosen Fällen angesammelt. Damit konnten wir für unsere Mandanten in 80 Prozent der Fälle Steuernachzahlungen und andere Schwierigkeiten vermeiden.“

Übrigens: Manchmal lohnt es sich, kleinere Unregelmäßigkeiten einzugestehen, um ein Steuerstrafverfahren abzuwenden. Denn vor allem dann, wenn der Vorwurf des Schwarzgelds im Raum steht, sind die Strafen empfindlich. Wenn auch dann keine Lösung in Sicht ist, gibt es noch eine Reihe von anderen Möglichkeiten. Eine davon ist der Gang zum Finanzgericht. „Viele Unternehmer scheuen davor zurück, leider zu Unrecht“, weiß der Steuerberater. „Denn auch das Finanzamt ist nicht erpicht darauf, seine Rechtsauffassung vor dem Richtertisch darzulegen. Gerade in Schätzungsfällen bei Betriebsprüfungen kassieren sie reihenweise Niederlagen.