Leitsätze für Veggie-Schnitzel & Co.

Bratwurst, Salami, Frikadelle und Geschnetzeltes – all diese Produkte gibt es auch als pflanzliche Produkte; ganz ohne Fleisch. Der Markt für vegane und vegetarische Lebensmittel bietet eine steigende Produktvielfalt und wachsende Umsätze. Wie aber werden solche Alternativprodukte eigentlich bezeichnet, damit Verbraucher wissen, was sie kaufen? Das beantworten die Leitsätze der DLMBK.

Die Ähnlichkeit der Alternativprodukte mit den Originalen spielt für die Leitsätze eine entscheidende Rolle. - © Röhr

Die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ beschreiben detailliert, welche die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) jüngst überarbeitet hat. Es geht dabei um Alternativen zu Fleisch- und Fischprodukten sowie Feinkostsalaten. Also um Produkte, die sich in ihrer Verwendung, Zubereitung und Bezeichnung an Lebensmittel tierischen Ursprungs anlehnen.

Die Ähnlichkeit spielt dabei in den Leitsätzen eine entscheidende Rolle, da sie Grundlage ist für den Namen des Lebensmittels (verkehrsübliche Bezeichnung). Je näher das Alternativlebensmittel in seinen Eigenschaften an das Originalprodukt heranreicht, desto stärker kann auch die Anlehnung an die Originalbezeichnung sein.

Eindeutige Hinweise

Übliche Anlehnungen sind zum Beispiel die Zusatznamen „‑Schnitzel“, „-Frikadelle“ und „-Salami“ bei geschnittenem oder gewolftem Fleisch und Wurstwaren. Eher unüblich sind bisher Anlehnungen an speziell gewachsene Fleischstücke, Innereien und Tierarten wie zum Beispiel „‑Filet“, „-Steak“ und „-Leber“, da hier die Ähnlichkeit nur sehr schwer zu erreichen ist.

Auf der Verpackung der Produkte sollte stehen, dass es sich um ein veganes oder vegetarisches Lebensmittel handelt. Der Hinweis sollte nach den Leitsätzen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich lesbar sein. Das gleiche gilt für die Angabe der maßgeblichen Zutat oder Basiszutat wie zum Beispiel „mit Erbsenprotein“, „auf Sojabasis“ oder „mit Tofu“.

Die Leitsätze weisen zudem darauf hin, dass Begrifflichkeiten wie „fleischfrei“ oder „pflanzenbasiert“ nicht eindeutig genug sind, um mit der Bezeichnung „vegan“ oder „vegetarisch“ gleichgesetzt werden zu können. „Pflanzenbasiert“ bedeutet nicht hundert Prozent pflanzlich und „fleischfrei“ zum Beispiel nicht ohne Gelatine. Für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gibt es dagegen feste Definitionen, die auch in den Leitsätzen nachzulesen sind. www.bzfe.de