Nach intensiven Abstimmungen mit den zuständigen Landesbehörden wurde die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis des Deutschen Fleischer-Verbandes, Frankfurt am Main, in der dritten erweiterten Auflage endgültig genehmigt.
Leitlinie für eine gute Hygienepraxis notifiziert
Obwohl bis zuletzt um einzelne Formulierungen gerungen wurde, wertet das zuständige DFV-Präsidialmitglied Eckhart Neun die Notifizierung der Leitlinie als Erfolg: „Wir haben nun eine bundeseinheitliche und verbindliche Richtschnur für Betriebe und Behörden, die sich stark an den Gegebenheiten in handwerklich arbeitenden Unternehmen ausrichtet.“
Gegenüber der ersten Auflage aus dem Jahr 2006 wurden Einzelheiten sowie insbesondere das die mikrobiologischen Untersuchungen betreffende Kapitel geändert oder ergänzt. Bezüglich der mikrobiologischen Untersuchungen bleibt es jedoch bei den bereits vor fünf Jahren vom DFV festgelegten Prüfhäufigkeiten von je einer Probe Hackfleisch und Fleischzubereitung pro Jahr. DFV-Geschäftsleiter Dr. Wolfgang Lutz erläutert: „Lediglich für Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen zum Rohverzehr, wie zum Beispiel Hackepeter, ist nun eine zusätzliche Untersuchung, unter anderem auf Listeria monocytogenes, erforderlich.“
Die aktuelle Version der Leitlinie ist 106 Seiten stark und ab sofort erhältlich. Betriebe, die bereits im Besitz des DFV-Konzeptes „Hygienepraxis – Eigenkontrolle – Dokumentation“ sind, können beim DFV eine PDF-Version zum selbst ausdrucken anfordern, um ihren „gelben Ordner“ auf den neuesten Stand zu bringen. Darüber hinaus steht die Leitlinie auch als gebundene Broschüre zur Verfügung.