Seit längerer Zeit bereits werden die Menschen häufig verunsichert durch reißerische Berichte über Gift und Chemie in unseren Lebensmitteln. Besonders im Fokus der Kritik stehen dabei häufig die Lebensmittelzusatzstoffe und E-Nummern.
Lebensmittelzusatzstoffe: E-Nummern
Schon immer wurden Zusatzstoffe bei der Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet, weil erst durch die Zusatzstoffe viele Lebensmittel überhaupt erst möglich werden. Wie zum Beispiel Konfitüre erst durch Pektin möglich wird oder Mayonnaise nur mit Lecithin gelingt. Wird die Konfitüre aus Früchten gekocht, die ausreichend Pektin enthalten, dann werden nur die Früchte als Zutaten deklariert. Enthalten die Früchte selbst zu wenig, dann muss Pektin zugegeben werden und ist dann eben auch zu deklarieren. Ob die Deklaration in der Form von “Geliermittel: Pektin” oder in der Form “Geliermittel: E 440″ erfolgt, bleibt dem Hersteller überlassen.
Die E-Nummern wurden von der Europäischen Union eingeführt um die Deklaration zu vereinfachen und in allen Mitgliedsländern eine einheitliche Regelung zu schaffen. Ihre Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben und ist schon gar kein Hinweis auf unnatürliche oder gar giftige Chemische Zusätze. Das Gegenteil ist eigentlich wahr. Damit ein Zusatzstoff in einem Lebensmittel zugelassen wird und eine E-Nummer bekommt, muss zunächst seine Unbedenklichkeit für die Gesundheit erwiesen sein und außerdem noch eine technologische Notwendigkeit bei der Herstellung des Lebensmittels gegeben sein. Erst wenn beide Kriterien erfüllt sind, wird ein Zusatzstoff zugelassen.
