Auf dem Internetportal lebensmittelklarheit.de können Verbraucher Produkte melden, die nach Ihrer Meinung irreführend gekennzeichnet oder mit falschen und irreführenden Angaben beworben werden. Vor der Veröffentlichung werden alle eingereichten Beiträge von einem Redaktionsteam geprüft und bearbeitet. Sofern es sich um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht handelt, werden die zuständigen Behörden informiert und der Fall wird nicht veröffentlicht.
Lebensmittelklarheit: Kalbswiener
Sofern es sich um Beschwerden handelt, die nicht Thema der Internetseite sind, wie zum Beispiel Fragen des Geschmacks, der Beschaffenheit oder der Hygiene, werden diese ebenfalls nicht veröffentlicht.
Alle anderen Meldungen werden bearbeitet, wobei der Fokus so gelegt ist, dass der Hersteller um eine Stellungnahme gebeten wird und eine Woche Zeit hat darauf zu reagieren. Danach wird die Anfrage veröffentlicht. Betrieben wird das Portal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
In der Rubrik „Erlaubt!“ werden Fälle veröffentlicht, die nach geltendem Recht keine Verbrauchertäuschung und auch keine irreführenden Angaben darstellen, sondern genau den Vorgaben der Gesetzgeber entsprechen. Dort werden zurzeit „Kalbswiener“ vorgestellt, weil sich mehrere Verbraucher getäuscht fühlten, da die Kalbswiener nur zum Teil aus Kalbfleisch hergestellt werden und nicht ausschließlich oder doch zumindest zum größten Teil aus Kalbfleisch bestehen.
So gut die Idee dieses Internetportals auch sein mag, scheitert es doch an der unüberwindlichen Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität. Denn selbst wenn ein Hersteller jetzt auf die Idee käme und Kalbswiener ausschließlich aus Kalbfleisch herstellen würde, stellt sich die Frage, ob diese Würstchen überhaupt jemand kaufen würde. Denn zweifellos würde der Preis für ein solches Würstchen deutlich über dem Preis für alle anderen Wiener Würstchen liegen.
Haben sich die Verbraucher, die sich von den korrekt deklarierten und benannten Kalbswiener getäuscht fühlten und sich darum bei lebensmittelklarheit.de beschwerten, nicht einfach selbst getäuscht? Ein Kilogramm Kalbfleisch kostet etwa vier bis fünf Mal so viel wie ein Kilogramm Schweinefleisch. Dementsprechend wäre auch die Preisdifferenz zwischen einem Wiener Würstchen aus Schweinefleisch und einem Wiener Würstchen aus Kalbfleisch zu erwarten. In einer Marktwirtschaft, regelt sich das Angebot über die Nachfrage. Sollte es eine Nachfrage nach Wiener Würstchen aus reinem Kalbfleisch geben, wird es ganz sicher auch ein Angebot dafür geben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass den Verbrauchern der Zusammenhang zwischen Qualität, Ausstattung und Verarbeitung auf der einen Seite und dem Kaufpreis auf der anderen Seite beim Autokauf scheinbar sehr bewusst ist und sich niemand nach dem Kauf eines Kleinwagens einer Billigmarke darüber beschwert, dass er getäuscht worden sei und die Leistung einer Luxuslimousine erwartet habe. Bei der Durchsicht der Beschwerden in der „Erlaubt!“-Rubrik von lebensmittelklarheit.de fällt auf, dass genau diese Selbsttäuschung vor den Kühlregalen der Lebensmitteldiscounter jeden Tag tausendfach stattfindet.