Nicht allein die Großen trifft es: Auch kleine und mittlere Betriebe müssen nach und nach damit rechnen, Negativzinsen auf Bankguthaben zu zahlen. Die ärgerliche Folge: Die letztlich notwendige Liquiditätsreserve wird regelmäßig und dauerhaft geschmälert.
Derzeit gibt es noch keine einheitliche Front der Geldinstitute, Negativzinsen auf Guthaben bei ihren Kunden durchzusetzen. Betriebsinhaber mit entsprechenden Liquiditätsreserven sollten sich daher möglichst zeitnah überlegen, wie sich diese höchst unerfreulichen zusätzlichen Kosten reduzieren lassen. Folgende Optionen bieten sich an:
- Betriebe verfügen meist über mehrere Bankverbindungen, so dass insbesondere die bisherigen Zweit- und Drittbanken an Bedeutung gewinnen können, wenn die Bank Nummer 1 auf Negativzinsen besteht und nicht mit sich reden lässt. Eine mögliche Verlagerung von Teilen der Bankgeschäfte und oder des jeweiligen Betriebsumsatzes kann die eine oder andere Bank durchaus dazu veranlassen, Negativzinsen erst einmal zu den Akten zu legen. Aber Achtung: Dies setzt natürlich voraus, dass bei der Inanspruchnahme von Krediten keine Vereinbarung besteht, einen bestimmten Geschäftsumfang über die mit Negativzinsen befasste Bank zu leiten. In einem solchen Fall wird eine Umsatzverlagerung naturgemäß schwierig umzusetzen sein. Darüber hinaus bestehen sowieso bessere Verhandlungsmöglichkeiten, wenn die eigene Kreditwürdigkeit nicht anzuzweifeln ist. Im Übrigen bietet sich hier auch die Gelegenheit, eine völlig neue Bankverbindung zu recherchieren und gegebenenfalls zukünftig als ergänzenden Finanzdienstleister einzubinden.
- Das bisher bereits professionelle Finanzmanagement sollte bei den Betrieben weiter verbessert werden. Dies gilt insbesondere für den möglichst taggleichen Ausgleich von Geschäftskonten, bei denen der Überziehungskredit mehr oder weniger regelmäßig in Anspruch genommen wird. Hierbei sollten übrigens auch Privatkonten einbezogen werden. Es ist nämlich keineswegs ungewöhnlich, dass neben teuren Kontoüberziehungen parallel auch Guthaben, häufig bei anderen Banken, existieren. Dies sollte zukünftig vermieden werden.
- Auch bei mittel- und langfristigen Bankdarlehen ist zu prüfen, ob vorzeitige Tilgungen durch nun plötzlich kostenpflichtige Geldanlagen möglichst kostenlos durchführbar sind und zu welchen Bedingungen diese Kapitalrückzahlungen erfolgen können. Einigen Betriebsverantwortlichen scheint offenbar nicht bekannt zu sein, ob die vertraglichen Vereinbarungen mit der jeweiligen Hausbank als Kreditgeber oder auch bei öffentlichen Darlehen solche Optionen zulassen oder nicht.
- Bei den Verhandlungen mit der Bank über Negativzinsen sollten Betriebsinhaber insbesondere bei langjährigen und bisher verlässlichen Geschäftsverbindungen den „Gesamtnutzen“ ansprechen. Damit ist im Bankenjargon der Gesamtertrag in Euro und Cent gemeint, den das Kreditinstitut mit dem jeweiligen Betrieb bisher erzielt hat. Es ist zwar klar, dass die Bank hierzu wohl eher keine Zahlen nennen wird. Vor allem bei Hauptbankverbindungen kann der Kunde meist aber durch seine eigene direkte und für ihn auf den verschiedenen Bankabrechnungen einsehbare Kostenbelastung (Zinsen und Gebühren) selbst einschätzen, dass es sich in der Regel um keine geringe Größe handelt und dass sich hieraus entsprechende Verhandlungsspielräume ergeben. Wohl kaum eine Bank wird es riskieren, einen Kunden mit attraktivem Gesamtnutzen zu verärgern, um Negativzinsen mit allen Mitteln durchzusetzen.
In aller Regel keine Option ist es jedenfalls, die bisherige Liquiditätsreserve aufzulösen, um Negativzinsen zu sparen und stattdessen in Finanzanlagen zu investieren. Zum einen werden auch hier meist Kosten fällig und zum anderen ist es je nach Anlageform keineswegs sicher, ohne Verluste kurzfristig über den jeweils erforderlichen Betrag verfügen zu können.