Infektionsschutz: Belehrung alle zwei Jahre muss sein

„Belehrungspflicht nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“, das klingt nach einem bürokratischen Kraftakt. Dabei ist das, was das Gesetz hier für Personen vorschreibt, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, schnell erledigt. Zumal die Pflicht nach einer Erstbelehrung bei Tätigkeitsaufnahme nur alle zwei Jahre ruft.

Infektionsschutz: Belehrung alle zwei Jahre muss sein
Krankheitserreger vermehren sich diese in leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Feinkostsalaten besonders gut. - © Joujou / www.pixelio.de

Angesichts der weitreichenden Folgen, die etwa eine Salmonellenübertragung in der Gemeinschaftsverpflegung für Gäste und auch Personal haben kann, ist jeder betrieblich Verantwortliche gut beraten, seine Belehrungspflichten ernst zu nehmen; und zwar im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen im Falle von Infektionen. Belehrt werden muss, wer erstmalig in einem Betrieb eine Tätigkeit aufnimmt, die mit der Zubereitung oder Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun hat. Die Kernbotschaften dieser Belehrung: Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote sowie Meldepflichten für bestimmte Erkrankungen.

So etwa dürfen nach Paragraph 42 IfSG Personen mit einer Salmonellose, einer anderen infektiösen Magen-Darm-Erkrankung oder Hautkrankheiten in lebensmittelverarbeitenden Betrieben nicht tätig werden. Denn allzu leicht können beim Umgang Krankheitserreger übertragen werden. Da sich diese in leicht verderblichen Lebensmitteln, etwa Fleisch, Fisch oder Feinkostsalaten, besonders gut vermehren, müssen Personen, die Symptome wie Durchfall oder plötzliches hohes Fieber bei sich feststellen und mit solchen Lebensmitteln umgehen, sofort ihren Arbeitgeber informieren einen Arzt besuchen. Ihre Arbeit dürfen sie dann nicht aufnehmen.

Welche Krankheiten ein Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot auslösen und was genau dem Betriebsverantwortlichen gemeldet werden muss, darüber informieren in aller Kürze und leicht verständlich die aid-Hefte „Küchenhygiene“ und „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“. Dazu liefern die Hefte wichtiges Wissen rund um die Themen Infektionsschutz und Hygiene in der Lebensmittelherstellung und Verarbeitung.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de