Sie haben das Impressum auf Ihrer Website noch nicht auf den aktuellen Stand gebracht? Dann werden Sie jetzt aktiv. So sollten Sie den Hinweis auf das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzen. Denn das bislang gültige TMG wurde durch das DDG ersetzt – viele Chefs erhielten dazu bereits Hinweise von ihrer Agentur. Wichtig ist zudem, Umsatzsteuer- oder die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer zu notieren. Ist die Wirtschafts-ID noch nicht eingetroffen, reicht die Umsatzsteuer-ID und umgekehrt. Generell achten Sie beim Impressum auf diese Pflichtangaben: Name und Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Identifikationsnummer, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, die zuständige Aufsichtsbehörde, Registereintragungen sowie Registernummern. Ist der Betrieb dem Gesundheitshandwerk zuzuordnen, müssen zudem die zuständige Handwerkskammer und die Berufsbezeichnung aufgeführt sein. Darüber hinaus der Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde, sowie die Handwerksordnung als berufsrechtliche Genehmigung. Betriebe, die sich als Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation befinden, müssen dies ebenfalls im Impressum vermerken.