Gesetzesaushang aktualisieren
Jeder Betrieb muss seinen Arbeitnehmern bestimmte Gesetze in aktueller Fassung zugänglich machen, etwa per Aushang. Da kürzlich das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) ohne Übergangsfrist verabschiedet wurde, hat die Verlagsanstalt Handwerk GmbH eine Neuauflage der aushangpflichtigen Gesetze veröffentlicht. Ab sofort müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind. Arbeitnehmer, Bewerber und auch Auszubildende dürfen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder sexuellen Identität nicht benachteiligt werden. Das AGG wird nicht angewendet im Falle von Diskriminierungen bei Kündigungen. Hier greifen nach wie vor die Regelungen zum Kündigungsschutz. Neben der Einrichtung und Bekanntgabe einer zuständigen Beschwerdestelle sollten Arbeitgeber die Aushangpflicht befolgen. Die aktualisierte Neuauflage der aushangpflichtigen Gesetze kann bei der Verlagsanstalt Handwerk GmbH für 8,50 Euro plus Versandspesen bezogen werden, Tel. 0211/39098-27 oder Fax 0211/ 3909833.www.vh-buchshop.de