Bewerber tauchen unter, Azubis erscheinen nicht zum Ausbildungsstart oder neue Fachkräfte nicht zum vereinbarten Termin im Betrieb – das in der angelsächsischen Welt als Ghosting bekannte Phänomen gibt es auch in Deutschland immer häufiger.
Während das „Wall Street Journal“ berichtet, dass sich jeder fünfte neue Mitarbeiter nicht an den vereinbarten Arbeitsbeginn hält, gab es hierzulande noch keine Daten. Das wollten die Wissenschaftler vom Münchner Ludwig-Fröhler-Institut ändern und haben dazu Daten zu Ausbildungsverhältnissen bei der Handwerkskammer Pfalz untersucht.
Die Analyse zeigt: Mit zwei bis drei Prozent der Neuabschlüsse ist das Ghosting im Vergleich zu den regulären Ausbildungsvertragslösungen gering.
Allerdings bilden knapp fünf Prozent der von Ghosting betroffenen Arbeitgeber zum ersten Mal aus, 40 Prozent der von Nichtantritten betroffenen Unternehmen verlieren dadurch ihren einzigen Auszubildenden. Fazit der Experten: Da Ghosting im Handwerk vor allem in Kleinbetrieben auftritt, in denen der Chef sich oft emotional stark in den Ausbildungsprozess einbringt, sei nicht nur ein intensives Kennenlernen im Vorfeld (Praktikum, Probearbeit) wichtig, sondern auch ein professioneller und strukturierter Bewerbungsprozess.