Die erste Hilfe nach einem Unfall kann entscheidend sein und Leben retten. Gut ausgebildete Ersthelfer, die wissen was zu tun ist, sind das Anfangsglied einer funktionierenden Rettungskette.
Mehr Praxiswissen – weniger Zeitaufwand. Nach diesen Maßgaben wurde die Grundausbildung von betrieblichen Ersthelfern neu gestaltet. Auf einen Tag statt bisher zwei hat sich dadurch der Zeitaufwand für die Betriebe verringert – bei höherer praktischer Kompetenz der Ausgebildeten. Auch die erforderliche eintägige Fortbildung (regelmäßig alle zwei Jahre) wurde aufgewertet. Sie umfasst nun neun Ausbildungseinheiten statt bisher acht.
Anmeldeverfahren geändert
Die Lehrgänge selbst müssen bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation geleistet werden. Neu gestaltet wurde das Anmeldeverfahren. Das entsprechende Formular gibt es bei der BGN – und nur noch dort, wenn die Berufsgenossenschaft die Lehrgangsgebühren übernehmen soll. Angefordert werden kann es über das Internet (www.bgn.de, Shortlink = 1439), per E-Mail unter Angabe der BGN-Betriebsstättennummer: ersthelferausbildung@bgn.de oder telefonisch bei der BGN in Mannheim: 0621/4456 3222.
Das neue Formular ist maschinenlesbar, die Unternehmensdaten werden bereits eingetragen. Nur so können die jährlich rund 42.000 Anträge künftig mit vertretbarem Aufwand bearbeitet und Kursteilnehmer angemessen betreut werden.
Weitere Informationen zur Ersthelferausbildung wie Zahl der vorgeschriebenen Ersthelfer pro Betriebsstätte und eine Liste der zugelassenen Ausbildungsstellen im Internet .
