Wichtig für die Existenz-sicherung eines Unterneh-mens und damit Chefsache ist ein professioneller Notfallplan. Dazu gehören unter anderem ein ausrei-chender Versicherungs-schutz, Maßnahmen zur Stabilisierung der Finan-zen, die Vorsorge für den krankheitsbedingten Ausfall oder für den Tod des Betriebsinhabers.
Die Überraschung hätte für Johannes D., einem Unternehmer aus dem Rheinland, kaum größer sein können, als ihm ein Kollege fast beiläufig mitteilte, dass dieser etwa 15.000 Euro für die Beseitigung der Folgen eines Wasserschadens selbst zahlen müsse. Hinzu kommt, dass die notwendigen Sanierungsarbeiten wohl dazu führen werden, dass der kleine Mittelbetrieb für einige Tage schließen muss und in diesem Zeitraum naturgemäß keine Einnahmen erzielen kann. D. war vor allem deshalb so überrascht, da er wusste, dass das Gewerbegebiet, in dem der Betrieb des Kollegen liegt, auf Grund der unmittelbaren Nähe zu einem Kanal eindeutig als hochwassergefährdet einzustufen ist. Dennoch hatte der Unternehmer offenbar bisher darauf verzichtet, seinen Betrieb durch den Abschluss einer entsprechenden Elementarversicherung gegen Wasserschäden dieser Art zu versichern. Nach dessen eigener Aussage sah er für eine solche Versicherungserweiterung „bisher keinerlei Anlass“.
Kritische Reaktion der Bank
Als er daraufhin seine Bank um eine zur Finanzierung dieser Kosten kurzfristige Erhöhung seines Überziehungskredites auf dem Geschäftskonto bat, musste er sich dort heftige Vorwürfe gefallen lassen: „Gibt es denn bei Ihnen keine entsprechenden Vorsorgeplanung?“ Darüber hinaus machte sein Gesprächspartner deutlich, dass ein derartiger Vorsorge- oder Notfallplan im Rahmen seiner Kreditbeurteilung und damit bei der Kreditvergabe als wichtiger Punkt gilt. Erst nach langen Verhandlungen stimmte der Bankmitarbeiter dem Kreditwunsch unter der Bedingung einer sofortigen und sorgfältigen Überprüfung des vollständigen Versicherungsschutzes des Betriebes zu.
D. sah sich nach der Erzählung seines Kollegen noch am gleichen Abend die eigenen Versicherungsunterlagen an und war erstaunt darüber, dass er eine Neuordnung sowohl der privaten als auch der betrieblichen Versicherungen zuletzt vor vier Jahren vorgenommen hatte. Danach hat es zwar seitens des Ansprechpartners seines Versicherers immer wieder Versuche gegeben, ein Vier-Augen-Gespräch zu führen. Tatsächlich geschehen ist aber nichts, da D. dazu keine Veranlassung sah. Erst jetzt, angesichts der Probleme seines Kollegen, denkt er anders darüber und wird kurzfristig Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen.
Vielschichtige Notfallplanung
D. ist mit seiner bisherigen Einstellung zum Vorsorgethema kein Einzelfall im Mittelstand. Es gibt je nach Betrieb zum Teil erhebliche Mängel in der individuellen Notfallplanung, die sich auf sämtliche unternehmensrelevanten Bereiche erstrecken sollte. Zweifellos gehört dazu auch ein kontinuierlich anzupassender Versicherungsschutz, der sich an der jeweiligen Entwicklung des Betriebes orientiert. Hier sollte ähnlich verfahren werden wie bei privaten Versicherungspolicen, die möglichst auch an die sich verändernden Lebensverhältnisse des Unternehmers und seiner Familie anzupassen sind.
Unternehmerische Vorsorge muss auch einem aussagefähigen Controlling gelten, das unmittelbare Korrekturmaßnahmen als Reaktion vor allem auf Umsatz- und Ertragsrückgänge durch rechtzeitiges Auswerten betriebswirtschaftlicher Kennzahlen ermöglicht. Darüber hinaus sollte ein funktionierendes Forderungsmanagement für die im Betrieb wichtige Liquidität sorgen. Das gilt auch für die Fremdkapitalfinanzierung durch eine oder mehrere Hausbanken. Neben dem obligatorischen Überziehungskredit, dessen Höhe und Laufzeit regelmäßig zu überprüfen sind, stehen hierzu ebenfalls betriebliche Darlehen zur Disposition. Mögliche Umschuldungen können hier genauso wichtig sein wie ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Bank und Kunde beispielsweise über Sonderkredite oder über öffentliche Förderprogramme.
Auch eventuelle Mängel in der Datentechnik dürfen nicht unterschätzt werden: so sollte etwa über die sorgfältige Verwahrung von Sicherungskopien mit wichtigen betrieblichen Daten ebenso nachgedacht werden wie über eine regelmäßige Aktualisierung der jeweils genutzten Hard- und Software.
Ausfall des Unternehmers
Bei aller Sorgfalt im Hinblick auf betriebliche Details darf aber nicht übersehen werden, dass die Arbeitskraft des Unternehmers die wohl größte Bedeutung für den Fortbestand des Betriebes hat. Konkret bedeutet das: Es ist sicherzustellen, dass bei einem plötzlichen Ausfall des Betriebsinhabers das Unternehmen weitgehend reibungslos fortgeführt werden kann. Dazu gehören Bankvollmachten sowie klare und verbindliche Regelungen zum täglichen Geschäftsverkehr.
D. hat sich jedenfalls nun entschlossen, mit Hilfe seines Steuerberaters und seiner Hausbank sämtliche relevanten Punkte zu bereden und innerhalb eines betriebsinternen Organisationshandbuchs für alle Mitarbeiter verbindliche Regeln einzuführen. Er verspricht sich davon auch eine Verbesserung seines betrieblichen Kreditratings. Immerhin zeigt er seiner Bank damit, dass er auch an dieser Stelle deren Vorstellung von einer professionellen Unternehmensführung Rechnung trägt.