Darf man Gulasch mit Pilzen aufwärmen?

Wer sichergehen will, kocht Reste von Pilzgerichten vor dem Verzehr einmal durch. - © Barbara Krieger-Mettbach

Die Empfehlung, Speisen mit Pilzen nicht wieder zu er­wärmen, stammt aus Zeiten ohne Kühlschrank. Weil Pilze zu den leicht verderblichen Lebensmitteln gehören, nahm man früher an, dass sich beim Aufbewahren und Wiedererwärmen Gifte bilden. Nach aktuellem Kenntnisstand trifft das nicht zu. Gulasch und andere Gerichte mit Pilzen dürfen bedenkenlos auf­gewärmt werden – allerdings nur einmal. Dabei sollten mindestens 70 Grad Celsius erreicht werden. Wer sicher gehen will, kocht sein Pilzgericht kurz durch. Doch nicht allein das ausreichende Er­wärmen ist wichtig. Bereits bei der Aufbewahrung von Speiseresten gibt es etwas zu beachten: Kühlen Sie diese nach der Zubereitung schnell ab und bewahren Sie sie gut abgedeckt im Kühlschrank auf der kältesten Stufe auf. So halten sie sich einen bis maximal zwei Tage.