Cyberattacken: Schäden absichern

Ab jetzt bietet Finanzchef24, München, über seine unabhängige Online-Vergleichsplattform (www.finanzchef24.de) auch Cyber-Versicherungen an und reagiert damit auf den aktuellen Bedarf seiner Kunden. Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH: „Auch wenn sich viele Unternehmer des Risikos noch nicht bewusst sind – ihre Firmen stellen potenzielle Angriffsziele für Cyber-Kriminelle dar.“

Hacker beabsichtigen entweder interne Unternehmensdaten abzugreifen oder digitale Geschäftsprozesse zu beeinträchtigen, um daraus Profit zu schlagen. Beispiele gibt es viele, wie der Angriff auf Kassensysteme von Restaurants. Dabei werden meist Geschäfts- oder Kundendaten gestohlen und verkauft. Manchmal werden Unternehmen sogar erpresst. Bei den meisten Cyber-Angriffen geht es Hackern aber vor allem darum, einen möglichst großen oder gar „prestigeträchtigen“ Schaden zu verursachen.

„Deshalb sollte eine Cyber-Versicherung bereits für all jene Unternehmen Standard sein, die ein Geschäft im Internet betreiben, über eine Datenbank mit besonders vertraulichen Daten verfügen oder auch nur einzelne Arbeitsschritte, wie den Zahlungsverkehr, online abwickeln“, sagt Rennert.

Ein Hacker-Angriff geht nicht nur zu Lasten des Unternehmens, sondern auch dessen Kunden – das kann teuer bis existenzgefährdend ausfallen. Denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass betroffene Kunden über den Daten-Diebstahl informiert werden müssen. Das allein kann bereits enorme Kosten verursachen. Wurden beispielsweise sensible Kundendaten gestohlen, können Kunden mit Schadensersatzansprüchen auf das Unternehmen zukommen.

„Unternehmer sollten ihre individuellen Cyber-Risiken unbedingt von einem Gewerbeversicherungs-Experten prüfen lassen“, rät Rennert. Denn die Leistungsangebote der Anbieter variieren stark und sind derzeit noch schwer vergleichbar. In der Regel enthalten Angebote drei Komponenten. Je nach Anbieter können diese entweder als „Bündelprodukt“ im Block oder nach dem Baukastenprinzip individuell kombiniert werden:

  • Absicherung von Vermögensschäden aus Schadenersatzforderungen von Kunden: Dies können etwa Verletzungen des Datenschutzes oder des Persönlichkeitsrechts sein, Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten oder auch die versehentliche Weitergabe eines Virus an Kunden. Bei allen genannten Schäden handelt es sich um Drittschäden, also um Haftpflichtschäden.
  • Absicherung der Risiken für den Unternehmer – sogenannte Eigenschäden: Beispielsweise muss der Unternehmer nach einem Fall von Cyber-Kriminalität seine Kunden über den Angriff informieren. Auch Kosten für einen IT-Forensiker sowie einen Rechts- und PR-Berater fallen häufig an. Steht der Betrieb aufgrund einer Cyber-Attacke still, ist der daraus resultierende Ertragsausfall auch versichert.
  • Optionale Leistungen sind beispielsweise die Absicherung von Lösegeldzahlungen, sofern Cyber-Kriminelle ein Unternehmen erpressen.www.finanzchef24.de

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