BGN-Hotline: Rat und Tat in Sachen Arbeitsschutz

Im „Amtsdeutsch“ heißen sie heute Aufsichtspersonen, früher sogar „Technische Aufsichtsbeamte“. Tatsächlich aber verbirgt sich hinter dem bürokratischen Begriff der direkte und persönliche Draht jeden Betriebes zu seiner Berufsgenossenschaft. In erster Linie sind diese Ansprechpartner der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim, Ingenieure, Handwerksmeister und Techniker. Sie sind unterstützend und beratend in den Betrieben unterwegs. Auf Grundlage ihrer Kenntnisse über Prozesse, Verfahren, Maschinen und Abläufe in den Unternehmen, beantworten sie Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Sie helfen vor Ort in den Betrieben den Arbeitsschutz weiterzuentwickeln und jeder Unternehmer kann sich direkt an den für ihn zuständigen BGN-Betriebsbetreuer wenden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der BGN-Prävention haben auch überwachende Aufgaben und hoheitliche Befugnisse. Sie sind Teil ihres gesetzlichen Auftrages, ihrer Arbeit den manchmal notwendigen Nachdruck zu verleihen.

Die richtige Ansprechperson findet man im Internet: www.bgn.de, Shortlink 1122, per E-Mail: tad_bb_praevention@bgn.de oder via Tel. 0621/4456-1517.

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